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Bleistift in den Hals gerammt! Hammerurteil gegen Ex-Freund

Bleistift in den Hals gerammt! Hammerurteil gegen Ex-Freund

Magdeburg (Sachsen-Anhalt) – Zahra (22) hatte Angst vor ihrem Ex-Freund Farid A. (23), wollte ihn eigentlich nie wiedersehen. Doch weil er vorgab, Kehlkopfkrebs zu haben, ließ sie sich zu einer letzten Aussprache überreden. Eine Falle!

Sie hatte einen Treffpunkt in der Öffentlichkeit ausgewählt, weil sie glaubte, dort sicher zu sein. Doch die vielen Zeugen hielten den Afghanen nicht davon ab, auf seine Ex loszugehen. Bei Burger King in Magdeburg zog er plötzlich einen Bleistift aus der Tasche und stach ihn der 22-Jährigen in den Hals. Doch weil die Mine abbrach, riss Farid A. Zahra zu Boden, kniete sich auf sie und versuchte, sie zu erwürgen. Andere Imbiss-Besucher griffen ein, befreiten die junge Frau.

Mildes Urteil in erster Instanz

Zwei Jahre später steht A. wegen der Tat zum zweiten Mal vor Gericht. Im ersten Prozess war er zu einer milden Jugendstrafe von nur zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Magdeburger Urteil auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer (Az. 6 StR 495/2).

Zum Auftakt der Neuverhandlung räumte der Angeklagte ein: „Es tut mir leid, ich kann es mir selbst nicht erklären. Ja, ich habe sie verletzt. Aber ich hatte nie die Absicht, sie zu töten.“

Ein anderes Bild vermittelt ein Polizist, der den Afghanen kurz nach der Tat erlebte. „Nachdem wir ihn über seine Rechte aufgeklärt und ihm einen Anwalt angeboten hatten, sagte er: ‚Ich wollte sie nicht mehr am Leben lassen. Sie ist für mich wie ein Tier. Ich bin so ein Typ, mir ist es egal, ob ich für 20 Jahre in den Knast gehe.‘“

Richterin sah Heimtücke als erwiesen

Die Jugendrichterinnen unter Vorsitz von Anne-Marie Seydel sahen in dem Fall die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erfüllt an. Ihr Hammer-Urteil am Ende des zweiten Prozesses: sieben Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Die Haftstrafe ist fast dreimal so hoch wie in erster Instanz. Noch im Gerichtssaal verkündete die Richterin Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.

Als die Handschellen klickten, kam es im Saal 6 zu tumultartigen Szenen. Die Mutter des Angeklagten brach zusammen, Sanitäter mussten die Frau versorgen. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Justizsprecherin bestätigt: „Die Verteidigung hat Revision eingelegt.“ Bis zur erneuten Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt Farid A. in Untersuchungshaft.

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