Berlin – Die Bundesregierung will im Kampf gegen Geldwäsche die Zügel deutlich anziehen! Künftig sollen verdächtige Geldflüsse schneller gestoppt, Konten vorübergehend gesperrt und der Zugriff auf Immobilien- und Eigentümerdaten erleichtert werden.
Auch Unternehmen geraten stärker ins Visier: Sie müssen mit schärferen Prüfungen und empfindlichen Zwangsgeldern rechnen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums von Lars Klingbeil (SPD) hervor, der BILD vorliegt und neue EU-Vorgaben umsetzen soll.
Die wichtigsten geplanten Neuerungen im Überblick:
- Schnellerer Zugriff: Die Meldestelle für Geldwäsche soll bei Geldwäscheverdacht schneller eingreifen können. Im Entwurf heißt es: „Eine Sofortmaßnahme […] darf nicht länger als zehn Werktage andauern.“ Auch Konten und andere Finanzgeschäfte können unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend eingeschränkt werden.
- Schließfach-Blockade: Bei bestimmten Verdachtsfällen sollen Ermittler auch den Zugriff auf Bankschließfächer blockieren können. Für solche Maßnahmen gilt laut Entwurf eine kürzere Frist: „nicht länger als fünf Werktage“.
- Immobilien-Check: Eine zentrale Datenstelle soll Informationen über Grundstücke und Eigentümer bündeln. Die Angaben sollen den zuständigen Behörden „in elektronischer Form“ zugänglich sein. Erfasst werden sollen unter anderem Eigentümer, wirtschaftlich Berechtigte – also Personen, denen eine Firma tatsächlich gehört oder die sie kontrollieren – und Kaufpreisinformationen. Der Start ist für Juli 2029 vorgesehen.
- Unternehmenskontrollen: Behörden sollen Angaben zu den tatsächlichen Eigentümern genauer überprüfen können – unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt vor Ort. Der Entwurf sieht dafür zusätzliche Prüf- und Kontrollbefugnisse vor.
- Bargeld-Deckel: Bei gewerblichen Geschäften sollen Barzahlungen EU-weit nur bis zu 10.000 Euro möglich sein. Diese Grenze gilt laut Entwurf nicht für private Zahlungen zwischen natürlichen Personen außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit.
- Mehr Zugriff auf Kontodaten: Der Entwurf sieht vor, den Kontenabruf auszuweiten. Künftig sollen dabei auch Kryptowertekonten und Konten mit sogenannten virtuellen IBAN (Kontonummern, die mehreren Konten zugeordnet werden können) erfasst werden. Zudem sollen Kontenregister innerhalb der EU stärker miteinander vernetzt werden, damit zuständige Behörden Informationen über Konten in anderen Mitgliedstaaten leichter abrufen können.
- Hohe Bußgelder: Wer gegen die neuen Vorgaben verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Für die Durchsetzung der EU-weiten Bargeldgrenze ist ausdrücklich eine „neue Bußgeldregelung“ vorgesehen.
Was bedeutet das für Bürger?
Wer ganz normal sein Gehalt bekommt oder Rechnungen bezahlt, muss laut Gesetzentwurf keine neuen allgemeinen Pflichten erfüllen. Bei verdächtigen Geldbewegungen könnten Konten oder Transaktionen jedoch vorübergehend blockiert werden. Auch Immobilien- und Kontodaten sollen Behörden künftig leichter zusammenführen können. Der Staat bekommt also noch mehr Zugriff auf unsere Daten. Wichtig: Die Daten werden dadurch nicht öffentlich für jedermann zugänglich.
Mehr Aufwand für Unternehmen
Für Firmen dürfte die Geldwäsche-Jagd vor allem mehr Kontrollen und Bürokratie bedeuten. Das Bundesfinanzministerium rechnet laut Entwurf mit einem zusätzlichen jährlichen Aufwand für die Wirtschaft von rund 1,6 Millionen Euro. Einmalig sollen weitere Kosten von etwa 6,6 Millionen Euro entstehen. Der Entwurf sieht vor, dass die neuen Regeln größtenteils ab Juli 2027 gelten. Die zentrale Datenstelle für Immobilien soll im Juli 2029 starten. Ob alle Maßnahmen genau so kommen wie im Entwurf, ist noch offen.