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Tabaksteuer-Panne: Jurist nennen Klingbeils Reparatur unzulässig

Tabaksteuer-Panne: Jurist nennen Klingbeils Reparatur unzulässig
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Berlin – Jetzt soll ein Polit-Trick Finanzminister Lars Klingbeil (48, SPD) aus der Patsche helfen! Die Fraktionen von Union und SPD sollen Korrekturen der groben Tabaksteuer-Panne zur Beschleunigung an ein anderes Gesetz anhängen („Omnibusverfahren“).

Laut Änderungsantrag zum Finanzausgleichsgesetz (liegt BILD vor) sollen die alten Tabaksteuersätze rückwirkend ab 21. Oktober bis Jahresende gelten. Ob das funktioniert, ist völlig unklar. Denn: Mit der Korrektur würde die Steuer auf Vapes und E-Zigaretten-Liquids (war wegen der Panne laut Gesetz auf Null gesetzt) rückwirkend erhöht werden.

Jurist: „unzulässig“

Reichlich knifflig, findet Jura-Professor Volker Boehme-Neßler (64, Uni Oldenburg). Eigentlich sei die rückwirkend höhere Steuer auf Vapes und Liquids „verfassungsrechtlich verboten“, allenfalls „ausnahmsweise zulässig“. Der Verfassungsrechtler Prof. Roland Ismer (52, Uni Potsdam) ergänzt: „So eine Situation gab es noch nicht.“ Fest stehe: „Wer jetzt Liquids steuerfrei verkauft, kann allein deswegen nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft werden.“ Und Prof. Walther Michl (Bundeswehr-Uni München) sagt: „Die rückwirkende Erhebung halte ich für unzulässig.“

Heißt: Da wird eine Panne mit einer Panne repariert! Klingbeil plant, dass die Korrektur am 20. November im Bundesrat beschlossen wird. Nach BILD-Informationen sind Haushalts- und Finanzexperten aus der CDU/CSU-Fraktion skeptisch, ob der Plan aufgeht: Sie haben rechtliche Bedenken. Auch Thomas Liebel, Chef der Zoll- und Finanzgewerkschaft, ist sich nicht sicher, ob der Plan aufgeht. Bei Vapes und Liquids sei die rückwirkende Wiedereinführung der Tabaksteuer „gesondert zu prüfen“, so Liebel zu BILD.

Grüne wollen Aufklärung

Die Opposition will Klingbeil dazu bringen, das Chaos endlich aufzuklären. Grünen-Finanzexpertin Katharina Beck (44) zu BILD: „Das war eine doppelt peinliche Panne der Bundesregierung, nicht nur beim Inkrafttreten der Besteuerung von Tabak, sondern auch mit einer versehentlichen kurzfristigen Steuerbefreiung für Vapes.“ Beck, die mit ihrer Fraktion einen eigenen Antrag zur Tabaksteuer im Bundestag einbringt, macht klar: „Wir fordern neben der gesetzlichen Anpassung auch Aufklärung über den Umgang mit der rechtlich unsicheren Zwischenzeit und einen Plan, wie solche Fehler zukünftig verhindert werden.“

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