Berlin – Verjährung bei Vergewaltigung: 20 Jahre statt fünf! Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (57, SPD) will das Strafrecht bei Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen deutlich verschärfen. Ihr Gesetzentwurf ist fertig und soll noch an diesem Montag an die Länder und Verbände zur Stellungnahme gehen. Eine zentrale Änderung betrifft die Verjährungsfrist.
Für Vergewaltigungen und Übergriffe durch mehrere Täter soll die Verjährungsfrist künftig einheitlich 20 Jahre betragen. Bislang sind es bei Vergewaltigung fünf Jahre. Hubig hatte diese Frist zuletzt als zu kurz kritisiert. „Es darf nicht sein, dass solche schweren Verbrechen ungesühnt bleiben, nur weil die Betroffene erst Jahre später erfährt, was ihr angetan wurde“, sagt Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Auch die Mindeststrafen sollen steigen. Das betrifft Gruppenvergewaltigungen sowie Vergewaltigungen, bei denen eine Schwangerschaft die Folge ist.
Strafbar künftig auch verbale sexuelle Belästigung
Besonders weitreichend ist eine zusätzlich geplante Änderung: Wer andere mit sexuellen Äußerungen oder Gesten belästigt, soll künftig bestraft werden können. Voraussetzung laut Gesetzentwurf: Die Äußerung oder Geste muss das Gegenüber einschüchtern oder bedrängen können. „Sexuelle Übergriffe sind inakzeptabel – das gilt für körperliche Gewalt genauso wie für verbale Belästigung und Bedrohung“, sagte Hubig.
Dafür sollen bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe drohen. Der Entwurf grenzt sich klar von harmlosen oder ungeschickten Äußerungen ab: Es gehe nicht um „missglückte Komplimente“, zitiert das RND aus dem Papier. Mit den Änderungen will Hubig Opfer sexueller Übergriffe besser schützen. Nun können Länder und Verbände zu den Vorschlägen Stellung nehmen.