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Schlappe für Katherina Reiche! Karlsruhe stoppt umstrittenes Linken-Video

Schlappe für Katherina Reiche! Karlsruhe stoppt umstrittenes Linken-Video
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Berlin – Schlappe für Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (53, CDU) vor Deutschlands höchstem Gericht! Die Ministerin muss ein Instagram-Video über die Linkspartei vorläufig vom offiziellen Profil ihres Ministeriums entfernen. Die Linke setzte sich mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durch.

Hintergrund ist ein Video mit Ausschnitten aus Reiches Rede vom 23. September – kurz nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. Darin warnte die Ministerin mit Blick auf die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland vor einer Partei, die „Antisemitismus offen lebt, den Juden in dieser Stadt Angst macht, jüdisches Leben bekämpft“. Das gefährde „nicht nur das Miteinander in Deutschland, sondern auch unsere Wirtschaft“, so Reiche.

Die Linke warf Reiche daraufhin vor, sie habe sich in der Rede als Bundeswirtschaftsministerin verfassungswidrig, „einseitig und parteipolitisch“ geäußert. Dies sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU. Die Partei forderte Reiche zunächst über einen Anwalt auf, das Video bis zum 29. September zu löschen. Doch es blieb online. Daraufhin zog die Linke vor das Bundesverfassungsgericht und verlangte per Eilantrag, dass das Video verschwindet.

Verbot gilt nur für Reiche als Ministerin

Mit Erfolg: Wie das Gericht jetzt mitteilte, muss der Beitrag vorläufig entfernt werden – mindestens für die Dauer von sechs Monaten, bis in der Hauptsache entschieden ist. Karlsruhe argumentiert, dass der Linken ohne die einstweilige Anordnung durch die weitere Verbreitung des Videos womöglich ein „schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“ entstünde. Dabei bezogen sich die Richter ausdrücklich auch auf die Sondierungen für eine Regierung in Berlin.

Bekommt Reiche hingegen im Hauptverfahren doch Recht, kann sie die Äußerungen laut dem Gericht auch als Ministerin wiederholen. Als Parteipolitikerin oder Privatperson darf sie diese ohnehin weiterhin tätigen – jedoch nicht als Amtsträgerin. Die Entscheidung erging mit 6:2 Richterstimmen.

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