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Petra Wende-Spors: Richterin entscheidet über Eingriff in Pressefreiheit

Petra Wende-Spors: Richterin entscheidet über Eingriff in Pressefreiheit

Hamburg – 9 Ws 66/26: Wird dieses Aktenzeichen ein Sinnbild dafür, ob Pressefreiheit in Deutschland zur Worthülse verkommt? Ab Mittwoch könnte eine oberste Richterin darüber entscheiden, ob die angedrohten Durchsuchungen bei einer „Zeit“-Reporterin und im Verlagsgebäude rechtmäßig waren.

Während des Block-Prozesses gegen Steakhaus-Erbin Christina Block (53) am Landgericht Hamburg kam es am 12. Oktober zu einem massiven Eingriff in die Pressefreiheit, als Polizisten mit Durchsuchungsbeschluss von Richterin Isabel Hildebrandt die Herausgabe von umfangreichem Interviewmaterial (Audio-Mitschnitte für einen Podcast) der „Zeit“-Journalistin Anne Kunze erzwangen. Die Wochenzeitung wehrt sich juristisch gegen die Maßnahme und wertet den Vorgang als schwerwiegenden Eingriff in den Quellenschutz – mit dem über Jahrzehnte das Vertrauen in Journalisten gefährdet werden könnte.

Normalerweise Terroristen, jetzt die Pressefreiheit

Die Entscheidung, die nun gefällt werden muss, wird von einer Frau getroffen, die normalerweise Terroristen und feindlichen Agenten das Handwerk legt: Petra Wende-Spors (64), Vorsitzende des 9. Strafsenats am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg. Sie wird mit ihrem Urteilsspruch, ob die Sicherstellung von vertraulichen Gesprächen zwischen einer Journalistin und hoch traumatisierten Opfern rechtmäßig war, Rechtsgeschichte schreiben.

Auf Anfrage ließ die Gerichtssprecherin bislang offen, wann es zu einer Entscheidung kommen könnte.

Sichergestelltes Audio-Material in Tresor

Bislang liegt das sichergestellte Interview-Material in einem Tresor. Angeblich seien die Audio-Dateien noch versiegelt in einem Umschlag, wie Block-Richterin Hildebrandt (die für die Durchsuchungen verantwortlich ist) der Beschwerde-Richterin nach BILD-Informationen auf Nachfrage erklärt haben soll.

Spannend bleibt es auch vor einer Entscheidung des Oberlandesgerichts: Block-Ankläger und Staatsanwalt Marvin Steinberg, der eigenständig zum „Zeit“-Verlagsgebäude fuhr, notierte in einer BILD vorliegenden Verfügung: Man könne erst darüber entscheiden, ob die sichergestellten Gespräche rechtlich als beschlagnahmt gelten, wenn man überhaupt wisse, wie beweiskräftig das dort Gesprochene sei. Sprich: Eigentlich müsse man sich aus seiner Sicht die Journalisten-Gespräche erst anhören, um deren Verwendbarkeit zu beurteilen.

Wer ist die Richterin, die entscheiden soll?

Das Kerngebiet der obersten Richterin: Terroristen! Wende-Spors verurteilte im Oktober 2026 zwei Männer zu achteinhalb und viereinhalb Jahren Haft. Sie hatten im Auftrag des iranischen Regimes Anschläge auf jüdische Einrichtungen und deutsche Spitzenpolitiker (wie Josef Schuster und Volker Beck) geplant. Im Jahr 2022 verurteilte ihr Senat einen 27-jährigen Syrer zu einer knapp dreijährigen Jugendstrafe. Ihm wurde die Mitgliedschaft in der ausländischen Terrororganisation „Ahrar al-Sham“ nachgewiesen.

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