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Tabaksteuer-Panne: Professor fordert Reparaturgesetz statt Korrektur

Tabaksteuer-Panne: Professor fordert Reparaturgesetz statt Korrektur
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Berlin – Was wird aus der Tabaksteuer-Panne? Ein Rechtsprofessor widerspricht dem Plan von Finanzminister Lars Klingbeil (48, SPD), das verkorkste Gesetz einfach berichtigen zu lassen. Seine Einschätzung: Dafür braucht es ein neues Gesetz. Und: Der Bundestag muss zustimmen!

Was war passiert? Eigentlich sollte die Tabaksteuer erst ab 1. Januar 2027 steigen. Doch im neuen Gesetz steht, dass es schon am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft tritt. Veröffentlicht wurde am 20. Oktober: Seit dem 21. Oktober gilt also das neue Tabaksteuergesetz. Und es gilt nicht der Satz, der für 2027 vorgesehen ist. Sondern der noch höhere, der erst ab 2030 gelten sollte.

Klingbeils Notlösung: Der Zoll soll die neuen Steuersätze vorerst nicht anwenden. Gleichzeitig will sein Ministerium die falsche Stelle im bereits verkündeten Gesetz nach § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) berichtigen lassen. Die Vorschrift erlaubt die Korrektur „offenbarer Unrichtigkeiten“ – ohne dass dafür ein neues Gesetz durch den Bundestag muss.

Tabaksteuer: „Reparaturgesetz erforderlich“

Der Passauer Rechtsprofessor Kai von Lewinski (56, Fachgebiet: Öffentliches Recht) widerspricht dem Klingbeil-Plan. „Das jetzige Tabaksteueränderungsgesetz ist so wohl politisch nicht gewollt gewesen. Es ist aber zunächst einmal gültig in der Gestalt, in der es beschlossen worden ist“, sagte von Lewinski auf BILD-Anfrage.

Zuvor erklärte der Professor auf LinkedIn: Für eine Berichtigung müsste nicht nur offensichtlich sein, dass etwas falsch ist. Es müsste auch eindeutig sein, wie es richtig heißen sollte. Daran bestehe Zweifel. Denn wenn tatsächlich das gesamte Gesetz erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollte, stelle sich die Frage, warum der Gesetzestext Übergangsregelungen für 2026 enthält.

Der Murks könnte vor Gericht landen. Lewinski erklärt gegenüber BILD: Andere Verfassungsorgane, also zum Beispiel Fraktionen oder einzelne Abgeordnete, könnten über ein Organstreitverfahren vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Auch die Tabakindustrie oder Raucher selbst könnten Verfassungsbeschwerde einlegen. Lewinskis Fazit: „Der saubere Weg ist ein Reparaturgesetz – einen dreckigen Aschenbecher leert man ja auch aus ...“

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