Gevelsberg/Münster (NRW) – 21 Schüsse binnen Sekunden, ein Polizist wird getroffen und überlebt nur dank seiner Schutzweste. Mitten in dieser lebensgefährlichen Lage haben zwei Polizeibeamtinnen ihre Kollegen im Stich gelassen. Sechs Jahre nach der Schießerei von Gevelsberg hat das Verwaltungsgericht Münster die beiden Polizistinnen jetzt aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Sie dürfen nicht mehr als Polizistinnen arbeiten.
Nach Angaben des Gerichts hatten die Beamtinnen ihre Kollegen während des Einsatzes im Mai 2020 nicht unterstützt. Die Entscheidung fiel nach einer Disziplinarklage ihres Dienstherrn. Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wurde die schwerste disziplinarrechtliche Maßnahme verhängt.
Rückblick: Bei einer Verkehrskontrolle im Mai 2020 eröffnete der Fahrer eines BMWs plötzlich das Feuer auf zwei Streifenpolizisten. Insgesamt fielen 21 Schüsse. Einer der Beamten überlebte den Angriff nur, weil seine schusssichere Weste die Kugeln abfing.
Beamtinnen flohen, statt zu helfen
Zwei Polizistinnen (damals 32, 37) waren zum Zeitpunkt der Schießerei zufällig an der Kontrolle vorbeigekommen. Doch anstatt ihre Kollegen zu unterstützen, stoppten sie ein vorbeifahrendes Auto und flohen damit vom Tatort. Warnschüsse gaben sie nicht ab. Auch die Leitstelle informierten sie erst viel später. Strafrechtlich waren die beiden Frauen bereits verurteilt worden. Das Amtsgericht Schwelm sprach zunächst eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen „gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen“ aus. Das Landgericht Hagen reduzierte die Strafe im Berufungsverfahren auf vier Monate Haft auf Bewährung.
Schwerste Disziplinarmaßnahme
Mit dem Strafprozess war der Fall jedoch nicht abgeschlossen. Parallel lief das Disziplinarverfahren weiter. Der Dienstherr der Polizistinnen hatte eine Disziplinarklage eingereicht, um die Beamtinnen aus dem Dienst entfernen zu lassen. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster kam nun zu dem Ergebnis, dass das Fehlverhalten so schwer wiegt, dass die beiden Beamtinnen ihren Status verlieren. Sie können nie wieder als Polizeibeamtinnen tätig werden. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Ein Fall, der bis heute bewegt
Der Schusswechsel von Gevelsberg sorgte schon damals für großes Aufsehen. Besonders eine Frage stand im Mittelpunkt: Wie müssen sich Polizisten in Extremsituationen verhalten? Mit dem aktuellen Urteil hat das Verwaltungsgericht nun ein deutliches Signal gesetzt: Wer seine dienstlichen Pflichten in einer lebensgefährlichen Lage schwer verletzt, muss mit den schwersten beruflichen Konsequenzen rechnen.