Hamburg – Erst stoppten die Richter die Auswertung der polizeilich sichergestellten Podcast-Aufnahmen einer „ZEIT“-Reporterin. Jetzt korrigieren sie ihre eigenen Durchsuchungsbeschlüsse weiter und erklären einen Teil der Sicherstellung sogar für rechtswidrig! Das geht aus einem neuen, 23-seitigen Beschluss von Dienstagnachmittag hervor, der BILD vorliegt.
Richterin Isabel Hildebrandt (56) hatte am 12. Oktober Durchsuchungen und die Sicherstellung von Recherche-Material im Zusammenhang mit dem Podcast „ZEIT Verbrechen: House of Block“ angeordnet. Die Journalistin hat nach der Entführung der Block-Kinder unter anderem mit Klara Hensel und auch mit der älteren Tochter Johanna Interviews geführt.
Beschwerde von Block-Tochter wirkt
Nun hebt Hildebrandt ihre Durchsuchungsbeschlüsse teilweise selbst wieder auf. Besonders brisant: Bei den Tonaufnahmen der ältesten Tochter Johanna Hensel stellt das Gericht ausdrücklich fest: „Auf Antrag der Beschwerdeführerin Johanna Hensel wird die vorläufige Sicherstellung der Datensicherung für Tonspurdateien (…) für rechtswidrig erklärt.“
Auch an einer zweiten Stelle kassieren die Richter einen Teil ihrer ursprünglichen Anordnung: Gesucht werden sollte zunächst auch nach Vertragsunterlagen zwischen dem „ZEIT“-Verlag und Mitgliedern der Opfer-Familie Hensel. Grund: Reporterin Anne Kunze habe über ihren Anwalt erklärt, dass es keine schriftlichen Verträge zwischen ihr oder dem „ZEIT“-Verlag und der Familie Hensel gebe – somit auch kein Geld, was von Richterin Hildebrandt angenommen wurde.
Beim Kern des Streits bleiben die Richter hart
Ein kompletter Rückzug ist der Beschluss nicht. Die Kammer hält den Zugriff auf bestimmte Aufzeichnungen der Gespräche mit Klara und Kindsvater Stephan Hensel sowie dessen Ehefrau Astrid Have weiterhin grundsätzlich für zulässig. Begründung: Sie befürchtet, dass die stundenlange Befragung der damals 13-jährigen Klara Hensel durch die Journalistin noch vor umfassenden polizeilichen Vernehmungen die späteren Aussagen beeinflusst haben könnte.
Richter ziehen klare Grenze beim Quellenschutz
Gleichzeitig setzt der neue Beschluss dem staatlichen Zugriff weitere Grenzen. Nicht veröffentlichte vertrauliche Gespräche und Hintergrundgespräche, andere Inhalte außerhalb der konkreten Tatschilderung sowie Material von nicht offengelegten Informanten unterliegen nach Ansicht der Kammer weiterhin einem „uneingeschränkten Beschlagnahmeverbot“. Bei Zweifeln müsse zugunsten der Pressefreiheit von einer vertraulichen Hintergrundinformation ausgegangen werden. Sollte es später überhaupt zu einer Durchsicht kommen, soll das Gericht diese selbst übernehmen und dabei „größtmögliche Zurückhaltung“ üben. Erkennbar vertrauliche Inhalte müssten unmittelbar übersprungen werden.
Jetzt muss das Oberlandesgericht ran
Das letzte Wort ist damit noch immer nicht gesprochen, denn schlussendlich entscheidet das Oberlandesgericht. Bis zu dessen endgültiger Entscheidung bleiben die sichergestellten Tonaufnahmen nach der vorherigen Entscheidung des Landgerichts unangetastet. Das bedeutet: Sie dürfen derzeit nicht ausgewertet werden.