Berlin – Erhalten deutsche Agenten bald eine Lizenz zum Töten? Nach dem Willen der Bundesregierung könnte der Bundesnachrichtendienst (BND) in bestimmten Fällen künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern selbst eingreifen. Ein Gesetzentwurf für neue Befugnisse von BND und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eröffnet mit der Formulierung „kinetische Mittel“ auch die Möglichkeit physischer Gewalt. Laut Regierungskreisen soll er noch im Sommer ins Kabinett kommen.
Ziel sei es, eine „Bedrohungslage für die Bundesrepublik und ihre Bündnispartner“ abzuwenden oder einzuschränken. Zwar werden im Gesetzentwurf keine Details zur Art der künftig erlaubten Gewaltanwendung genannt, unter „kinetische Mittel“ könnten aber sowohl Schusswaffen, Sprengmittel und bewaffnete Drohnen als auch die Sabotage von Infrastruktur oder Material fallen. Andere Geheimdienste (CIA, Mossad) bezeichnen damit auch gezielte Tötungen.
Voraussetzung soll laut Gesetzentwurf aber sein, dass eine Bedrohung auf andere Weise nicht wirksam eingedämmt werden kann und der Nachrichtendienst der einzige geeignete Akteur ist. Aus dem Bundesinnenministerium heißt es dazu: „Wenn sie Gefahren erkennen, die andere Stellen – etwa die Polizei – nicht gleichermaßen wirksam abwehren können, können die Nachrichtendienste künftig in engen Grenzen selber eingreifen.“
Reform unter Zeitdruck
Das sogenannte Trennungsgebot, wonach die Polizei eingreift und ermittelt und die Nachrichtendienste beobachten und informieren, soll zwar grundsätzlich nicht angetastet werden. ABER: Sieht ein Agent beispielsweise während einer Observation, dass seine Zielperson eine andere Person angreift, kann er einschreiten.
Die neuen Befugnisse sind Teil einer großen Reform der Nachrichtendienste, die auch durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nötig wurde. Karlsruhe verlangt präzisere Regelungen der Befugnisse und der Kontrolle. Zur stärkeren Kontrolle von BND und BfV – etwa bei der Wohnraumüberwachung – ist ein neuer unabhängiger Rat geplant.
Für die Umsetzung der Vorgaben haben die Verfassungsrichter eine Frist bis Ende des Jahres gesetzt. Die Bundesregierung steht aber auch wegen der zunehmenden Bedrohung durch Spionage und Sabotage – vor allem durch Russland – unter Zeitdruck.