Die Zahl der von der Bundespolizei festgestellten unerlaubten Einreisen ist nach Angaben der Bundesregierung um mehr als ein Drittel gesunken. Sie ging von 127.549
im Jahr 2023 auf 83.572 im vergangenen Jahr zurück. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische
Anfrage der Partei Die Linke hervor, die der Nachrichtenagentur dpa
vorliegt.
Auch der Anteil der
Menschen ohne Einreiseerlaubnis, die gegenüber der Bundespolizei die
Absicht äußerten, in Deutschland Asyl beantragen zu wollen, nahm demnach ab. So registrierten die Beamten im vergangenen Jahr bei etwa 23 Prozent ein Asylgesuch. Im Jahr zuvor lag der Anteil noch bei 44,7
Prozent.
Bei den unerlaubt Einreisenden handelte es sich nach Daten der Bundesregierung hauptsächlich um Menschen aus Syrien, der Ukraine, Afghanistan und der Türkei. Auf Syrien entfielen rund 21 Prozent der Fälle, knapp jeder Fünfte war Staatsbürger der Ukraine.
Nicht alle Ukrainer dürfen einreisen
Ukrainische Staatsangehörige müssen keinen Asylantrag stellen, um einzureisen und Schutz in Deutschland oder einem anderen EU-Staat zu erhalten. Darauf hatten sich die Staaten der Europäischen Union nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verständigt.
Dies bedeute aber nicht, dass jeder Ukrainer und jede Ukrainerin automatisch einreisen dürfe, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort. Zur Begründung heißt es: „Ukrainische Staatsangehörige, die seit vielen Jahren im Ausland leben, sind dort durch die Kampfhandlungen in der Ukraine nicht gefährdet.“ Daher bestehe für sie kein Schutzbedarf. Eine Wohnsitzverlegung aus anderen Gründen ohne das erforderliche Visum für den längerfristigen Aufenthalt sei auf Basis der entsprechenden Verordnung nicht möglich.
Die Linkenabgeordnete Clara Bünger sagt: „Die Migrationspolitik hat sich komplett von der Realität entfernt.“ In der Diskussion über die Forderung von Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) nach umfassenden Zurückweisungen an den Landgrenzen gehe völlig unter, dass die Bundespolizei schon jetzt viele Menschen zurückweise. „2024 waren davon mehr als 40.000 Menschen betroffen, wahrscheinlich auch viele Asylsuchende“, vermutet Bünger.
Seit dem 16. September gibt es stationäre Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen. Eigentlich ist das im Schengenraum nicht vorgesehen und nur befristet zulässig. Zurückgewiesen werden unter anderem Menschen, die kein Asylgesuch stellen beziehungsweise gegen die ein Einreiseverbot vorliegt.