Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ukrainerinnen
und Ukrainer ist deutlich gestiegen. Im April sind 272.000 Menschen mit
ukrainischer Staatsangehörigkeit einem sozialversicherungspflichtigen Job
nachgegangen, teilte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit. Das
waren demnach 80.000 mehr als im Vorjahr.
Im März zählte die Agentur für Arbeit rund 701.000
Ukrainerinnen und Ukrainer im Bürgergeldbezug, wie der Sprecher mitteilte.
502.000 von ihnen waren demnach als erwerbsfähig eingestuft, die anderen waren
entweder unter 15 Jahre alt oder hatten das Renteneintrittsalter bereits
überschritten. Die Zahl derjenigen, die dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur
Verfügung standen, bezifferte der BA-Sprecher für Juli 2025 auf 217.000
Menschen.
Anders als andere Geflüchtete können Ukrainerinnen und
Ukrainer direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland Bürgergeld beziehen. Im
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist jedoch vorgesehen, diese Regelung
für diejenigen abzuschaffen, die seit dem 1. April 2025 hier eingetroffen sind
oder noch eintreffen. Sie sollen stattdessen die niedrigeren Leistungen des
Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen. Nach der bisher geltenden Rechtslage
wären dann auch die Jobcenter nicht mehr für sie zuständig.
CSU-Chef Markus Söder hatte am Wochenende gefordert,
sämtliche Geflüchtete aus der Ukraine vom Bürgergeldbezug auszunehmen und gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz zu versorgen. Auch Sachsens Ministerpräsident
Michael Kretschmer (CDU) sprach sich für die Änderung aus. Der Vorsitzende des
CDU-Sozialflügels CDA, Dennis Radtke, kritisierte den Vorstoß: Ein
rückwirkender Wechsel aller Ukrainerinnen und Ukrainer vom Bürgergeld zu den
Asylbewerberleistungen sei „das Gegenteil von sinnvoll“, sagte er.