{"id":270627,"date":"2025-09-03T09:26:19","date_gmt":"2025-09-03T06:26:19","guid":{"rendered":"https:\/\/vof-news.eu\/us-regierung-scheitert-mit-forderung-nach-zerschlagung-von-google\/"},"modified":"2025-09-03T09:26:37","modified_gmt":"2025-09-03T06:26:37","slug":"us-regierung-scheitert-mit-forderung-nach-zerschlagung-von-google","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/us-regierung-scheitert-mit-forderung-nach-zerschlagung-von-google\/","title":{"rendered":"US-Regierung scheitert mit Forderung nach Zerschlagung von Google"},"content":{"rendered":"<p>Die US-Regierung ist vor einem Gericht in Washington mit der Forderung nach einer Zerschlagung von Google gescheitert. Bundesrichter Amit Mehta beschloss, dass der Internetriese nicht gezwungen werden soll, sich vom <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" data-internal-tracking='{\"action\":\"click\",\"label\":\"link\",\"name\":\"Inline Element\",\"data\":{\"source\":\"\",\"target\":\"https:\/\/www.welt.de\/themen\/google-chrome\/\",\"trackingName\":\"\",\"trackingLabel\":\"\"}}' data-internal-tracking-enabled=\"true\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/themen\/google-chrome\/\">Webbrowser Chrome<\/a> und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, schrieb er. <\/p>\n<p>Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteil exklusive Vereinbarungen \u00fcber die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche, Chrome oder der <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" data-internal-tracking='{\"action\":\"click\",\"label\":\"link\",\"name\":\"Inline Element\",\"data\":{\"source\":\"\",\"target\":\"https:\/\/www.welt.de\/newsticker\/dpa_nt\/infoline_nt\/netzwelt\/article6881996ac1ef6365168b8701\/Googles-Werbegeschaeft-waechst-auch-mit-KI-Suche.html\",\"trackingName\":\"\",\"trackingLabel\":\"\"}}' data-internal-tracking-enabled=\"true\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/newsticker\/dpa_nt\/infoline_nt\/netzwelt\/article6881996ac1ef6365168b8701\/Googles-Werbegeschaeft-waechst-auch-mit-KI-Suche.html\">KI-Software Gemini<\/a>. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grunds\u00e4tzlich weiterhin daf\u00fcr bezahlen k\u00f6nnen, dass sie seine Dienste vorinstallieren. <\/p>\n<p>Apple bekam nach Informationen aus dem Prozess Milliarden daf\u00fcr, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wurde. F\u00fcr Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche in Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdr\u00fccklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang f\u00fcr die USA lehnte der Richter ab.<\/p>\n<p>Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen m\u00fcssen. Das betrifft unter anderem teilweise den Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen konkurrierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing oder DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen. Ein technisches Komitee soll die Umsetzung der Ma\u00dfnahmen \u00fcberwachen, die 60 Tage nach Eintritt des endg\u00fcltigen Urteils in Kraft treten. Die Staatsanwaltschaft hatte weitreichendere Ma\u00dfnahmen gefordert, darunter einen Zwangsverkauf des Browsers Chrome, um Googles Marktmacht bei der Internet-Suche einzud\u00e4mmen.<\/p>\n<p>An der B\u00f6rse wurde das Urteil als Erfolg f\u00fcr Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachb\u00f6rslichen Handel zeitweise um sieben Prozent. Auch f\u00fcr das Papier von Apple ging es um drei Prozent nach oben.<\/p>\n<h3>Google k\u00fcndigte Berufung an<\/h3>\n<p>Der Entscheidung ging ein f\u00fcnfj\u00e4hriger <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" data-internal-tracking='{\"action\":\"click\",\"label\":\"link\",\"name\":\"Inline Element\",\"data\":{\"source\":\"\",\"target\":\"https:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article254577958\/Kartellverfahren-Google-soll-den-Chrome-Browser-verkaufen.html\",\"trackingName\":\"\",\"trackingLabel\":\"\"}}' data-internal-tracking-enabled=\"true\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article254577958\/Kartellverfahren-Google-soll-den-Chrome-Browser-verkaufen.html\">Rechtsstreit <\/a>voraus. Im August 2024 war Google von Bundesrichter Mehta f\u00fcr schuldig befunden, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolbildung betrieben und diese jahrelang ausgenutzt zu haben. Alphabet beherrscht etwa 90 Prozent des Suchmaschinen-Marktes und streicht den L\u00f6wenanteil der weltweiten Ausgaben f\u00fcr Online-Werbung ein. Das Justizministerium forderte daraufhin die Abspaltung von Chrome sowie weitere Beschr\u00e4nkungen wie das Verbot von Vertr\u00e4gen mit Herstellern wie Apple und Samsung \u00fcber die Vorinstallation von Google-Apps auf ihren Ger\u00e4ten. Google und sein Mutterkonzern Alphabet kritisierten die Forderungen als \u00fcberzogen und \u201eradikal\u201c. In dem Folgeprozess in Washington ging es nun ab Montag um die Konsequenzen. <\/p>\n<p>Das Verfahren gilt als \u201eProzess des Jahrzehnts\u201c, weil die USA erstmals seit langer Zeit einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen. Im Jahr 1998 erlitt Microsoft eine Niederlage im Streit \u00fcber die enge Verzahnung seines Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows. Der Software-Konzern entging damals nur dank eines Vergleichs einer Zerschlagung. Dieses Schicksal erlitt AT&amp;T, nachdem 1974 eine Kartellklage gegen den Telekom-Anbieter eingereicht worden war.<\/p>\n<p>Die aktuelle Entscheidung k\u00f6nnte zugleich nur ein Zwischenschritt sein: Google k\u00fcndigte bereits an, danach in Berufung zu gehen. <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" data-internal-tracking='{\"action\":\"click\",\"label\":\"link\",\"name\":\"Inline Element\",\"data\":{\"source\":\"\",\"target\":\"https:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/plus247377176\/KI-Fuenfmal-staerker-als-ChatGPT-Die-Aufholjagd-des-Google-Chefs.html\",\"trackingName\":\"\",\"trackingLabel\":\"\"}}' data-internal-tracking-enabled=\"true\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/plus247377176\/KI-Fuenfmal-staerker-als-ChatGPT-Die-Aufholjagd-des-Google-Chefs.html\">Sundar Pichai<\/a>, der sowohl Google als auch den Mutterkonzern Alphabet leitet, sprach von einer \u201efaktischen Enteignung unseres geistigen Eigentums\u201c. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopol-Prozess anfechten zu k\u00f6nnen. <\/p>\n<p>Neben dem Verfahren wegen seiner Suchmaschine ist Google zudem in weitere Rechtsstreitigkeiten \u00fcber seine <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" data-internal-tracking='{\"action\":\"click\",\"label\":\"link\",\"name\":\"Inline Element\",\"data\":{\"source\":\"\",\"target\":\"https:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article255969534\/Google-und-Meta-Naechstes-Urteil-Jetzt-waechst-der-Druck-auf-die-Internetriesen.html\",\"trackingName\":\"\",\"trackingLabel\":\"\"}}' data-internal-tracking-enabled=\"true\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article255969534\/Google-und-Meta-Naechstes-Urteil-Jetzt-waechst-der-Druck-auf-die-Internetriesen.html\">Vormachtstellung in anderen M\u00e4rkten <\/a>verwickelt. So will der Konzern gegen ein Urteil ank\u00e4mpfen, das ihn zur Umgestaltung seines App-Stores verpflichtet. Zudem steht im September ein weiterer Prozess des Justizministeriums wegen illegaler Monopole bei Online-Werbetechnologie an. <\/p>\n<p>Das Vorgehen gegen Google geht auf die Vorg\u00e4ngerregierung von Pr\u00e4sident Joe Biden zur\u00fcck. Beide Verfahren gegen Google sind zugleich Teil eines partei\u00fcbergreifenden Vorgehens der US-Beh\u00f6rden gegen gro\u00dfe Technologiekonzerne, das w\u00e4hrend der ersten Amtszeit von Pr\u00e4sident Donald Trump begann und sich auch gegen Meta, Amazon und Apple richtet. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die US-Regierung ist vor einem Gericht in Washington mit der Forderung nach einer Zerschlagung von Google gescheitert. Bundesrichter Amit Mehta beschloss, dass der Internetriese nicht gezwungen werden soll, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. 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Bundesrichter Amit Mehta beschloss, dass der Internetriese nicht gezwungen werden soll, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, schrieb er. Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteil exklusive Vereinbarungen \u00fcber die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche, Chrome oder der KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grunds\u00e4tzlich weiterhin daf\u00fcr bezahlen k\u00f6nnen, dass sie seine Dienste vorinstallieren. Apple bekam nach Informationen aus dem Prozess Milliarden daf\u00fcr, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wurde. F\u00fcr Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche in Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdr\u00fccklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang f\u00fcr die USA lehnte der Richter ab.Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen m\u00fcssen. Das betrifft unter anderem teilweise den Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen konkurrierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing oder DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen. Ein technisches Komitee soll die Umsetzung der Ma\u00dfnahmen \u00fcberwachen, die 60 Tage nach Eintritt des endg\u00fcltigen Urteils in Kraft treten. Die Staatsanwaltschaft hatte weitreichendere Ma\u00dfnahmen gefordert, darunter einen Zwangsverkauf des Browsers Chrome, um Googles Marktmacht bei der Internet-Suche einzud\u00e4mmen.An der B\u00f6rse wurde das Urteil als Erfolg f\u00fcr Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachb\u00f6rslichen Handel zeitweise um sieben Prozent. Auch f\u00fcr das Papier von Apple ging es um drei Prozent nach oben.Google k\u00fcndigte Berufung anDer Entscheidung ging ein f\u00fcnfj\u00e4hriger Rechtsstreit voraus. Im August 2024 war Google von Bundesrichter Mehta f\u00fcr schuldig befunden, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolbildung betrieben und diese jahrelang ausgenutzt zu haben. Alphabet beherrscht etwa 90 Prozent des Suchmaschinen-Marktes und streicht den L\u00f6wenanteil der weltweiten Ausgaben f\u00fcr Online-Werbung ein. Das Justizministerium forderte daraufhin die Abspaltung von Chrome sowie weitere Beschr\u00e4nkungen wie das Verbot von Vertr\u00e4gen mit Herstellern wie Apple und Samsung \u00fcber die Vorinstallation von Google-Apps auf ihren Ger\u00e4ten. Google und sein Mutterkonzern Alphabet kritisierten die Forderungen als \u00fcberzogen und \u201eradikal\u201c. In dem Folgeprozess in Washington ging es nun ab Montag um die Konsequenzen. Das Verfahren gilt als \u201eProzess des Jahrzehnts\u201c, weil die USA erstmals seit langer Zeit einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen. Im Jahr 1998 erlitt Microsoft eine Niederlage im Streit \u00fcber die enge Verzahnung seines Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows. Der Software-Konzern entging damals nur dank eines Vergleichs einer Zerschlagung. Dieses Schicksal erlitt AT&amp;T, nachdem 1974 eine Kartellklage gegen den Telekom-Anbieter eingereicht worden war.Die aktuelle Entscheidung k\u00f6nnte zugleich nur ein Zwischenschritt sein: Google k\u00fcndigte bereits an, danach in Berufung zu gehen. Sundar Pichai, der sowohl Google als auch den Mutterkonzern Alphabet leitet, sprach von einer \u201efaktischen Enteignung unseres geistigen Eigentums\u201c. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopol-Prozess anfechten zu k\u00f6nnen. Neben dem Verfahren wegen seiner Suchmaschine ist Google zudem in weitere Rechtsstreitigkeiten \u00fcber seine Vormachtstellung in anderen M\u00e4rkten verwickelt. So will der Konzern gegen ein Urteil ank\u00e4mpfen, das ihn zur Umgestaltung seines App-Stores verpflichtet. Zudem steht im September ein weiterer Prozess des Justizministeriums wegen illegaler Monopole bei Online-Werbetechnologie an. Das Vorgehen gegen Google geht auf die Vorg\u00e4ngerregierung von Pr\u00e4sident Joe Biden zur\u00fcck. Beide Verfahren gegen Google sind zugleich Teil eines partei\u00fcbergreifenden Vorgehens der US-Beh\u00f6rden gegen gro\u00dfe Technologiekonzerne, das w\u00e4hrend der ersten Amtszeit von Pr\u00e4sident Donald Trump begann und sich auch gegen Meta, Amazon und Apple richtet.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"noindex, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"US-Regierung scheitert mit Forderung nach Zerschlagung von Google - vof-news.eu\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die US-Regierung ist vor einem Gericht in Washington mit der Forderung nach einer Zerschlagung von Google gescheitert. 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Einen solchen Auswahl-Zwang f\u00fcr die USA lehnte der Richter ab.Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen m\u00fcssen. Das betrifft unter anderem teilweise den Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen konkurrierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing oder DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen. Ein technisches Komitee soll die Umsetzung der Ma\u00dfnahmen \u00fcberwachen, die 60 Tage nach Eintritt des endg\u00fcltigen Urteils in Kraft treten. Die Staatsanwaltschaft hatte weitreichendere Ma\u00dfnahmen gefordert, darunter einen Zwangsverkauf des Browsers Chrome, um Googles Marktmacht bei der Internet-Suche einzud\u00e4mmen.An der B\u00f6rse wurde das Urteil als Erfolg f\u00fcr Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachb\u00f6rslichen Handel zeitweise um sieben Prozent. Auch f\u00fcr das Papier von Apple ging es um drei Prozent nach oben.Google k\u00fcndigte Berufung anDer Entscheidung ging ein f\u00fcnfj\u00e4hriger Rechtsstreit voraus. Im August 2024 war Google von Bundesrichter Mehta f\u00fcr schuldig befunden, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolbildung betrieben und diese jahrelang ausgenutzt zu haben. Alphabet beherrscht etwa 90 Prozent des Suchmaschinen-Marktes und streicht den L\u00f6wenanteil der weltweiten Ausgaben f\u00fcr Online-Werbung ein. Das Justizministerium forderte daraufhin die Abspaltung von Chrome sowie weitere Beschr\u00e4nkungen wie das Verbot von Vertr\u00e4gen mit Herstellern wie Apple und Samsung \u00fcber die Vorinstallation von Google-Apps auf ihren Ger\u00e4ten. Google und sein Mutterkonzern Alphabet kritisierten die Forderungen als \u00fcberzogen und \u201eradikal\u201c. In dem Folgeprozess in Washington ging es nun ab Montag um die Konsequenzen. Das Verfahren gilt als \u201eProzess des Jahrzehnts\u201c, weil die USA erstmals seit langer Zeit einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen. Im Jahr 1998 erlitt Microsoft eine Niederlage im Streit \u00fcber die enge Verzahnung seines Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows. Der Software-Konzern entging damals nur dank eines Vergleichs einer Zerschlagung. Dieses Schicksal erlitt AT&amp;T, nachdem 1974 eine Kartellklage gegen den Telekom-Anbieter eingereicht worden war.Die aktuelle Entscheidung k\u00f6nnte zugleich nur ein Zwischenschritt sein: Google k\u00fcndigte bereits an, danach in Berufung zu gehen. Sundar Pichai, der sowohl Google als auch den Mutterkonzern Alphabet leitet, sprach von einer \u201efaktischen Enteignung unseres geistigen Eigentums\u201c. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopol-Prozess anfechten zu k\u00f6nnen. Neben dem Verfahren wegen seiner Suchmaschine ist Google zudem in weitere Rechtsstreitigkeiten \u00fcber seine Vormachtstellung in anderen M\u00e4rkten verwickelt. So will der Konzern gegen ein Urteil ank\u00e4mpfen, das ihn zur Umgestaltung seines App-Stores verpflichtet. Zudem steht im September ein weiterer Prozess des Justizministeriums wegen illegaler Monopole bei Online-Werbetechnologie an. Das Vorgehen gegen Google geht auf die Vorg\u00e4ngerregierung von Pr\u00e4sident Joe Biden zur\u00fcck. Beide Verfahren gegen Google sind zugleich Teil eines partei\u00fcbergreifenden Vorgehens der US-Beh\u00f6rden gegen gro\u00dfe Technologiekonzerne, das w\u00e4hrend der ersten Amtszeit von Pr\u00e4sident Donald Trump begann und sich auch gegen Meta, Amazon und Apple richtet.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/vof-news.eu\/de\/us-regierung-scheitert-mit-forderung-nach-zerschlagung-von-google\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"vof-news.eu\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2025-09-03T06:26:19+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2025-09-03T06:26:37+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/vof-news.eu\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/google-ai-showcase-1.webp\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"1200\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"574\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/webp\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Author\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Author\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"3\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/vof-news.eu\/de\/us-regierung-scheitert-mit-forderung-nach-zerschlagung-von-google\/\",\"url\":\"https:\/\/vof-news.eu\/de\/us-regierung-scheitert-mit-forderung-nach-zerschlagung-von-google\/\",\"name\":\"US-Regierung scheitert mit Forderung nach Zerschlagung von Google - vof-news.eu\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/vof-news.eu\/de\/#website\"},\"primaryImageOfPage\":{\"@id\":\"https:\/\/vof-news.eu\/de\/us-regierung-scheitert-mit-forderung-nach-zerschlagung-von-google\/#primaryimage\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/vof-news.eu\/de\/us-regierung-scheitert-mit-forderung-nach-zerschlagung-von-google\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\/\/vof-news.eu\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/google-ai-showcase-1.webp\",\"datePublished\":\"2025-09-03T06:26:19+00:00\",\"dateModified\":\"2025-09-03T06:26:37+00:00\",\"author\":{\"@id\":\"https:\/\/vof-news.eu\/de\/#\/schema\/person\/f6a2a4309f0561835797fd8c19b333ed\"},\"description\":\"Die US-Regierung ist vor einem Gericht in Washington mit der Forderung nach einer Zerschlagung von Google gescheitert. 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Einen solchen Auswahl-Zwang f\u00fcr die USA lehnte der Richter ab.Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen m\u00fcssen. Das betrifft unter anderem teilweise den Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen konkurrierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing oder DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen. Ein technisches Komitee soll die Umsetzung der Ma\u00dfnahmen \u00fcberwachen, die 60 Tage nach Eintritt des endg\u00fcltigen Urteils in Kraft treten. Die Staatsanwaltschaft hatte weitreichendere Ma\u00dfnahmen gefordert, darunter einen Zwangsverkauf des Browsers Chrome, um Googles Marktmacht bei der Internet-Suche einzud\u00e4mmen.An der B\u00f6rse wurde das Urteil als Erfolg f\u00fcr Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachb\u00f6rslichen Handel zeitweise um sieben Prozent. Auch f\u00fcr das Papier von Apple ging es um drei Prozent nach oben.Google k\u00fcndigte Berufung anDer Entscheidung ging ein f\u00fcnfj\u00e4hriger Rechtsstreit voraus. Im August 2024 war Google von Bundesrichter Mehta f\u00fcr schuldig befunden, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolbildung betrieben und diese jahrelang ausgenutzt zu haben. Alphabet beherrscht etwa 90 Prozent des Suchmaschinen-Marktes und streicht den L\u00f6wenanteil der weltweiten Ausgaben f\u00fcr Online-Werbung ein. Das Justizministerium forderte daraufhin die Abspaltung von Chrome sowie weitere Beschr\u00e4nkungen wie das Verbot von Vertr\u00e4gen mit Herstellern wie Apple und Samsung \u00fcber die Vorinstallation von Google-Apps auf ihren Ger\u00e4ten. Google und sein Mutterkonzern Alphabet kritisierten die Forderungen als \u00fcberzogen und \u201eradikal\u201c. In dem Folgeprozess in Washington ging es nun ab Montag um die Konsequenzen. Das Verfahren gilt als \u201eProzess des Jahrzehnts\u201c, weil die USA erstmals seit langer Zeit einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen. Im Jahr 1998 erlitt Microsoft eine Niederlage im Streit \u00fcber die enge Verzahnung seines Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows. Der Software-Konzern entging damals nur dank eines Vergleichs einer Zerschlagung. Dieses Schicksal erlitt AT&amp;T, nachdem 1974 eine Kartellklage gegen den Telekom-Anbieter eingereicht worden war.Die aktuelle Entscheidung k\u00f6nnte zugleich nur ein Zwischenschritt sein: Google k\u00fcndigte bereits an, danach in Berufung zu gehen. Sundar Pichai, der sowohl Google als auch den Mutterkonzern Alphabet leitet, sprach von einer \u201efaktischen Enteignung unseres geistigen Eigentums\u201c. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopol-Prozess anfechten zu k\u00f6nnen. Neben dem Verfahren wegen seiner Suchmaschine ist Google zudem in weitere Rechtsstreitigkeiten \u00fcber seine Vormachtstellung in anderen M\u00e4rkten verwickelt. So will der Konzern gegen ein Urteil ank\u00e4mpfen, das ihn zur Umgestaltung seines App-Stores verpflichtet. Zudem steht im September ein weiterer Prozess des Justizministeriums wegen illegaler Monopole bei Online-Werbetechnologie an. Das Vorgehen gegen Google geht auf die Vorg\u00e4ngerregierung von Pr\u00e4sident Joe Biden zur\u00fcck. 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Bundesrichter Amit Mehta beschloss, dass der Internetriese nicht gezwungen werden soll, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, schrieb er. Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteil exklusive Vereinbarungen \u00fcber die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche, Chrome oder der KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grunds\u00e4tzlich weiterhin daf\u00fcr bezahlen k\u00f6nnen, dass sie seine Dienste vorinstallieren. Apple bekam nach Informationen aus dem Prozess Milliarden daf\u00fcr, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wurde. F\u00fcr Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche in Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdr\u00fccklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang f\u00fcr die USA lehnte der Richter ab.Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen m\u00fcssen. Das betrifft unter anderem teilweise den Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen konkurrierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing oder DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen. Ein technisches Komitee soll die Umsetzung der Ma\u00dfnahmen \u00fcberwachen, die 60 Tage nach Eintritt des endg\u00fcltigen Urteils in Kraft treten. Die Staatsanwaltschaft hatte weitreichendere Ma\u00dfnahmen gefordert, darunter einen Zwangsverkauf des Browsers Chrome, um Googles Marktmacht bei der Internet-Suche einzud\u00e4mmen.An der B\u00f6rse wurde das Urteil als Erfolg f\u00fcr Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachb\u00f6rslichen Handel zeitweise um sieben Prozent. Auch f\u00fcr das Papier von Apple ging es um drei Prozent nach oben.Google k\u00fcndigte Berufung anDer Entscheidung ging ein f\u00fcnfj\u00e4hriger Rechtsstreit voraus. Im August 2024 war Google von Bundesrichter Mehta f\u00fcr schuldig befunden, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolbildung betrieben und diese jahrelang ausgenutzt zu haben. Alphabet beherrscht etwa 90 Prozent des Suchmaschinen-Marktes und streicht den L\u00f6wenanteil der weltweiten Ausgaben f\u00fcr Online-Werbung ein. 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