{"id":269873,"date":"2025-09-01T13:26:46","date_gmt":"2025-09-01T10:26:46","guid":{"rendered":"https:\/\/vof-news.eu\/verbraucherzentrale-klagt-gegen-mogelpackung-von-milka\/"},"modified":"2025-09-01T13:27:09","modified_gmt":"2025-09-01T10:27:09","slug":"verbraucherzentrale-klagt-gegen-mogelpackung-von-milka","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/verbraucherzentrale-klagt-gegen-mogelpackung-von-milka\/","title":{"rendered":"Verbraucherzentrale klagt gegen \u201eMogelpackung\u201c von Milka"},"content":{"rendered":"<p>Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen der reduzierten F\u00fcllmenge von Milka-Tafeln gegen den Hersteller Mondelez \u2013 es fehle ein \u201edeutlicher Hinweis\u201c auf die geschrumpfte Menge auf der Verpackung. Sie habe Klage beim Landgericht Bremen eingereicht, teilte die Verbraucherzentrale am Montag mit. Armin Valet von der Verbraucherzentrale forderte zudem den Gesetzgeber auf, \u201eendlich verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten zu machen\u201c.<\/p>\n<p>Mondelez hatte die F\u00fcllmenge bei Schokoladentafeln der Marke Milka von 100 Gramm auf 90 Gramm reduziert \u2013 und gleichzeitig teils den Preis erh\u00f6ht. Daf\u00fcr wurde das Unternehmen heftig kritisiert, die Schokolade wurde in einer Abstimmung der Verbraucherorganisation Foodwatch zur <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" data-internal-tracking='{\"action\":\"click\",\"label\":\"link\",\"name\":\"Inline Element\",\"data\":{\"source\":\"\",\"target\":\"https:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article256401772\/Milka-Mogel-Preis-fuer-Milka-fuer-diesen-dreisten-Tafel-Trick.html\",\"trackingName\":\"\",\"trackingLabel\":\"\"}}' data-internal-tracking-enabled=\"true\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article256401772\/Milka-Mogel-Preis-fuer-Milka-fuer-diesen-dreisten-Tafel-Trick.html\">\u201edreistesten Werbel\u00fcge des Jahres\u201c<\/a> gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Mondelez hatte Mitte Juli erkl\u00e4rt, die Kakaopreise und die Kosten in der gesamten Lieferkette seien massiv gestiegen. Um wettbewerbsf\u00e4hig zu bleiben, habe das Unternehmen \u201ewohl\u00fcberlegte Ma\u00dfnahmen\u201c ergreifen m\u00fcssen. Das neue Gewicht der Tafeln werde deutlich auf der Verpackung  angegeben, auch seien die Verbraucher in den Onlinenetzwerken informiert worden.<\/p>\n<p>Die Verbraucherzentrale Hamburg dagegen kritisierte am Montag, ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle: Die neue Nennf\u00fcllmenge des Produkts steht nur klein auf der Vorderseite der Verpackung, sei leicht zu \u00fcbersehen und werde h\u00e4ufig von den Verkaufskartons im Supermarktregal verdeckt. Verpackung und das Design seien identisch, die Tafel selbst sei \u201eunmerklich rund einen Millimeter d\u00fcnner geworden\u201c. Die Verbraucher w\u00fcrden so get\u00e4uscht.<\/p>\n<p>Verbrauchersch\u00fctzer Valet betonte: \u201eWer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und un\u00fcbersehbar darauf hinweisen.\u201c Diese Forderung sei berechtigt, das habe sich im erfolgreichen Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen das Unternehmen Upfield gezeigt. Der Anbieter hatte demnach die F\u00fcllmenge seines Produkts Sanella reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte laut Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr einen deutlich sichtbaren aufkl\u00e4renden Hinweis \u00fcber die ge\u00e4nderte F\u00fcllmenge.<\/p>\n<p>Valet forderte, Hersteller m\u00fcssten verpflichtet werden, Produkte mit verringerter F\u00fcllmenge f\u00fcr mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis zu versehen. Au\u00dferdem m\u00fcsse die Packungsgr\u00f6\u00dfe mit dem Inhalt kleiner werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen der reduzierten F\u00fcllmenge von Milka-Tafeln gegen den Hersteller Mondelez \u2013 es fehle ein \u201edeutlicher Hinweis\u201c auf die geschrumpfte Menge auf der Verpackung. Sie habe Klage beim Landgericht Bremen eingereicht, teilte die Verbraucherzentrale am Montag mit. 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Sie habe Klage beim Landgericht Bremen eingereicht, teilte die Verbraucherzentrale am Montag mit. Armin Valet von der Verbraucherzentrale forderte zudem den Gesetzgeber auf, \u201eendlich verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten zu machen\u201c.Mondelez hatte die F\u00fcllmenge bei Schokoladentafeln der Marke Milka von 100 Gramm auf 90 Gramm reduziert \u2013 und gleichzeitig teils den Preis erh\u00f6ht. Daf\u00fcr wurde das Unternehmen heftig kritisiert, die Schokolade wurde in einer Abstimmung der Verbraucherorganisation Foodwatch zur \u201edreistesten Werbel\u00fcge des Jahres\u201c gew\u00e4hlt.Mondelez hatte Mitte Juli erkl\u00e4rt, die Kakaopreise und die Kosten in der gesamten Lieferkette seien massiv gestiegen. Um wettbewerbsf\u00e4hig zu bleiben, habe das Unternehmen \u201ewohl\u00fcberlegte Ma\u00dfnahmen\u201c ergreifen m\u00fcssen. Das neue Gewicht der Tafeln werde deutlich auf der Verpackung angegeben, auch seien die Verbraucher in den Onlinenetzwerken informiert worden.Die Verbraucherzentrale Hamburg dagegen kritisierte am Montag, ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle: Die neue Nennf\u00fcllmenge des Produkts steht nur klein auf der Vorderseite der Verpackung, sei leicht zu \u00fcbersehen und werde h\u00e4ufig von den Verkaufskartons im Supermarktregal verdeckt. Verpackung und das Design seien identisch, die Tafel selbst sei \u201eunmerklich rund einen Millimeter d\u00fcnner geworden\u201c. Die Verbraucher w\u00fcrden so get\u00e4uscht.Verbrauchersch\u00fctzer Valet betonte: \u201eWer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und un\u00fcbersehbar darauf hinweisen.\u201c Diese Forderung sei berechtigt, das habe sich im erfolgreichen Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen das Unternehmen Upfield gezeigt. Der Anbieter hatte demnach die F\u00fcllmenge seines Produkts Sanella reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte laut Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr einen deutlich sichtbaren aufkl\u00e4renden Hinweis \u00fcber die ge\u00e4nderte F\u00fcllmenge.Valet forderte, Hersteller m\u00fcssten verpflichtet werden, Produkte mit verringerter F\u00fcllmenge f\u00fcr mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis zu versehen. 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Der Anbieter hatte demnach die F\u00fcllmenge seines Produkts Sanella reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte laut Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr einen deutlich sichtbaren aufkl\u00e4renden Hinweis \u00fcber die ge\u00e4nderte F\u00fcllmenge.Valet forderte, Hersteller m\u00fcssten verpflichtet werden, Produkte mit verringerter F\u00fcllmenge f\u00fcr mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis zu versehen. 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Sie habe Klage beim Landgericht Bremen eingereicht, teilte die Verbraucherzentrale am Montag mit. Armin Valet von der Verbraucherzentrale forderte zudem den Gesetzgeber auf, \u201eendlich verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten zu machen\u201c.Mondelez hatte die F\u00fcllmenge bei Schokoladentafeln der Marke Milka von 100 Gramm auf 90 Gramm reduziert \u2013 und gleichzeitig teils den Preis erh\u00f6ht. Daf\u00fcr wurde das Unternehmen heftig kritisiert, die Schokolade wurde in einer Abstimmung der Verbraucherorganisation Foodwatch zur \u201edreistesten Werbel\u00fcge des Jahres\u201c gew\u00e4hlt.Mondelez hatte Mitte Juli erkl\u00e4rt, die Kakaopreise und die Kosten in der gesamten Lieferkette seien massiv gestiegen. Um wettbewerbsf\u00e4hig zu bleiben, habe das Unternehmen \u201ewohl\u00fcberlegte Ma\u00dfnahmen\u201c ergreifen m\u00fcssen. Das neue Gewicht der Tafeln werde deutlich auf der Verpackung angegeben, auch seien die Verbraucher in den Onlinenetzwerken informiert worden.Die Verbraucherzentrale Hamburg dagegen kritisierte am Montag, ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle: Die neue Nennf\u00fcllmenge des Produkts steht nur klein auf der Vorderseite der Verpackung, sei leicht zu \u00fcbersehen und werde h\u00e4ufig von den Verkaufskartons im Supermarktregal verdeckt. Verpackung und das Design seien identisch, die Tafel selbst sei \u201eunmerklich rund einen Millimeter d\u00fcnner geworden\u201c. Die Verbraucher w\u00fcrden so get\u00e4uscht.Verbrauchersch\u00fctzer Valet betonte: \u201eWer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und un\u00fcbersehbar darauf hinweisen.\u201c Diese Forderung sei berechtigt, das habe sich im erfolgreichen Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen das Unternehmen Upfield gezeigt. Der Anbieter hatte demnach die F\u00fcllmenge seines Produkts Sanella reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte laut Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr einen deutlich sichtbaren aufkl\u00e4renden Hinweis \u00fcber die ge\u00e4nderte F\u00fcllmenge.Valet forderte, Hersteller m\u00fcssten verpflichtet werden, Produkte mit verringerter F\u00fcllmenge f\u00fcr mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis zu versehen. 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