{"id":264994,"date":"2025-08-15T15:26:08","date_gmt":"2025-08-15T12:26:08","guid":{"rendered":"https:\/\/vof-news.eu\/25-millionen-euro-sind-weg-warum-ein-krypto-coup-nicht-geahndet-wird\/"},"modified":"2025-08-15T15:26:32","modified_gmt":"2025-08-15T12:26:32","slug":"25-millionen-euro-sind-weg-warum-ein-krypto-coup-nicht-geahndet-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/25-millionen-euro-sind-weg-warum-ein-krypto-coup-nicht-geahndet-wird\/","title":{"rendered":"25 Millionen Euro sind weg. Warum ein Krypto-Coup nicht geahndet wird"},"content":{"rendered":"<p>Zugangsschl\u00fcssel, Passw\u00f6rter, Backups: Wer Kryptowerte besitzt, sch\u00fctzt diese in der Regel gut. Aber ist es clever, zum Beispiel f\u00fcr den Ernstfall die Zugangsdaten mit einer Vertrauensperson zu teilen? Eher nicht, zeigt ein Fall des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az. 1 Ws 185\/24), auf den das Rechtsportal \u201eanwaltauskunft.de\u201c verweist.<\/p>\n<p>In dem konkreten Fall hatte ein Mann einen Dritten damit beauftragt, eine Kryptowallet f\u00fcr ihn einzurichten samt zugeh\u00f6riger Seed Phrase, also einer Reihe von meist 12 oder 24 einfachen W\u00f6rtern, die den einzigen Schl\u00fcssel zum Zugriff auf eine Kryptowallet darstellt.<\/p>\n<p>Entgegen der Absprache behielt der Mann die Zugangsinformationen zur eingerichteten Wallet und soll diese sp\u00e4ter genutzt haben, um Kryptow\u00e4hrungen im Gesamtwert von unglaublichen 25 Millionen Euro auf andere Wallets zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<h3>Betrogener zieht vor Gericht, doch das lehnt Klage ab<\/h3>\n<p>Der schwer Betrogene zog daraufhin vor Gericht, die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein und beantragte, Verm\u00f6gen des Beklagten in H\u00f6he von 2,5 Millionen Euro vor\u00fcbergehend einzufrieren. Offenbar war auch sein Gegen\u00fcber nicht ganz arm. Das Gericht lehnte die Klage jedoch ab und stellte fest, dass kein Anfangsverdacht f\u00fcr die Annahme einer Straftat bestehe.<\/p>\n<p>Beim Zugriff auf die Wallet habe sich der Beschuldigte nicht strafbar gemacht, weil er die Passw\u00f6rter rechtm\u00e4\u00dfig kannte und dieser auch keine technischen Schutzvorrichtungen umgangen habe. Auch ein Computerbetrug k\u00f6nne dem Mann nicht zur Last gelegt werden, da f\u00fcr Transaktionen von Kryptowerten \u00fcber die Blockchain-Technologie keine Berechtigung durch den eigentlichen Eigent\u00fcmer abgefragt wird, die der Beklagte h\u00e4tte vort\u00e4uschen m\u00fcssen. <\/p>\n<p>Zudem sei dem Mann auch datenschutzrechtlich nichts vorzuwerfen, weil die Protokollierung der Transaktion vom Netzwerk selbst und nicht von ihm vorgenommen wurde. Damit sind die \u00fcbertragenen Kryptowerte weg, der Kl\u00e4ger ist ein Teil seines Verm\u00f6gens los. Woher der Mann 25 Millionen Euro in Kryptow\u00e4hrungen hatte, ist nicht bekannt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zugangsschl\u00fcssel, Passw\u00f6rter, Backups: Wer Kryptowerte besitzt, sch\u00fctzt diese in der Regel gut. Aber ist es clever, zum Beispiel f\u00fcr den Ernstfall die Zugangsdaten mit einer Vertrauensperson zu teilen? Eher nicht, zeigt ein Fall des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az. 1 Ws 185\/24), auf den das Rechtsportal \u201eanwaltauskunft.de\u201c verweist. 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Eher nicht, zeigt ein Fall des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az. 1 Ws 185\/24), auf den das Rechtsportal \u201eanwaltauskunft.de\u201c verweist.In dem konkreten Fall hatte ein Mann einen Dritten damit beauftragt, eine Kryptowallet f\u00fcr ihn einzurichten samt zugeh\u00f6riger Seed Phrase, also einer Reihe von meist 12 oder 24 einfachen W\u00f6rtern, die den einzigen Schl\u00fcssel zum Zugriff auf eine Kryptowallet darstellt.Entgegen der Absprache behielt der Mann die Zugangsinformationen zur eingerichteten Wallet und soll diese sp\u00e4ter genutzt haben, um Kryptow\u00e4hrungen im Gesamtwert von unglaublichen 25 Millionen Euro auf andere Wallets zu \u00fcbertragen.Betrogener zieht vor Gericht, doch das lehnt Klage abDer schwer Betrogene zog daraufhin vor Gericht, die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein und beantragte, Verm\u00f6gen des Beklagten in H\u00f6he von 2,5 Millionen Euro vor\u00fcbergehend einzufrieren. Offenbar war auch sein Gegen\u00fcber nicht ganz arm. Das Gericht lehnte die Klage jedoch ab und stellte fest, dass kein Anfangsverdacht f\u00fcr die Annahme einer Straftat bestehe.Beim Zugriff auf die Wallet habe sich der Beschuldigte nicht strafbar gemacht, weil er die Passw\u00f6rter rechtm\u00e4\u00dfig kannte und dieser auch keine technischen Schutzvorrichtungen umgangen habe. Auch ein Computerbetrug k\u00f6nne dem Mann nicht zur Last gelegt werden, da f\u00fcr Transaktionen von Kryptowerten \u00fcber die Blockchain-Technologie keine Berechtigung durch den eigentlichen Eigent\u00fcmer abgefragt wird, die der Beklagte h\u00e4tte vort\u00e4uschen m\u00fcssen. Zudem sei dem Mann auch datenschutzrechtlich nichts vorzuwerfen, weil die Protokollierung der Transaktion vom Netzwerk selbst und nicht von ihm vorgenommen wurde. Damit sind die \u00fcbertragenen Kryptowerte weg, der Kl\u00e4ger ist ein Teil seines Verm\u00f6gens los. 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Eher nicht, zeigt ein Fall des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az. 1 Ws 185\/24), auf den das Rechtsportal \u201eanwaltauskunft.de\u201c verweist.In dem konkreten Fall hatte ein Mann einen Dritten damit beauftragt, eine Kryptowallet f\u00fcr ihn einzurichten samt zugeh\u00f6riger Seed Phrase, also einer Reihe von meist 12 oder 24 einfachen W\u00f6rtern, die den einzigen Schl\u00fcssel zum Zugriff auf eine Kryptowallet darstellt.Entgegen der Absprache behielt der Mann die Zugangsinformationen zur eingerichteten Wallet und soll diese sp\u00e4ter genutzt haben, um Kryptow\u00e4hrungen im Gesamtwert von unglaublichen 25 Millionen Euro auf andere Wallets zu \u00fcbertragen.Betrogener zieht vor Gericht, doch das lehnt Klage abDer schwer Betrogene zog daraufhin vor Gericht, die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein und beantragte, Verm\u00f6gen des Beklagten in H\u00f6he von 2,5 Millionen Euro vor\u00fcbergehend einzufrieren. Offenbar war auch sein Gegen\u00fcber nicht ganz arm. Das Gericht lehnte die Klage jedoch ab und stellte fest, dass kein Anfangsverdacht f\u00fcr die Annahme einer Straftat bestehe.Beim Zugriff auf die Wallet habe sich der Beschuldigte nicht strafbar gemacht, weil er die Passw\u00f6rter rechtm\u00e4\u00dfig kannte und dieser auch keine technischen Schutzvorrichtungen umgangen habe. Auch ein Computerbetrug k\u00f6nne dem Mann nicht zur Last gelegt werden, da f\u00fcr Transaktionen von Kryptowerten \u00fcber die Blockchain-Technologie keine Berechtigung durch den eigentlichen Eigent\u00fcmer abgefragt wird, die der Beklagte h\u00e4tte vort\u00e4uschen m\u00fcssen. Zudem sei dem Mann auch datenschutzrechtlich nichts vorzuwerfen, weil die Protokollierung der Transaktion vom Netzwerk selbst und nicht von ihm vorgenommen wurde. Damit sind die \u00fcbertragenen Kryptowerte weg, der Kl\u00e4ger ist ein Teil seines Verm\u00f6gens los. Woher der Mann 25 Millionen Euro in Kryptow\u00e4hrungen hatte, ist nicht bekannt.","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/25-millionen-euro-sind-weg-warum-ein-krypto-coup-nicht-geahndet-wird\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/vof-news.eu\/de\/25-millionen-euro-sind-weg-warum-ein-krypto-coup-nicht-geahndet-wird\/"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/25-millionen-euro-sind-weg-warum-ein-krypto-coup-nicht-geahndet-wird\/#primaryimage","url":"https:\/\/vof-news.eu\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/anlagebetrug-mit-kryptowaehrung.webp","contentUrl":"https:\/\/vof-news.eu\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/anlagebetrug-mit-kryptowaehrung.webp","width":1200,"height":574},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/25-millionen-euro-sind-weg-warum-ein-krypto-coup-nicht-geahndet-wird\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Home","item":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"25 Millionen Euro sind weg. 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