{"id":245378,"date":"2025-07-02T13:26:47","date_gmt":"2025-07-02T10:26:47","guid":{"rendered":"https:\/\/vof-news.eu\/arbeiten-bei-fast-40-grad-wann-sie-ihren-arbeitsplatz-verlassen-durfen\/"},"modified":"2025-07-02T13:27:07","modified_gmt":"2025-07-02T10:27:07","slug":"arbeiten-bei-fast-40-grad-wann-sie-ihren-arbeitsplatz-verlassen-durfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/arbeiten-bei-fast-40-grad-wann-sie-ihren-arbeitsplatz-verlassen-durfen\/","title":{"rendered":"Arbeiten bei fast 40 Grad \u2013  Wann Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen d\u00fcrfen"},"content":{"rendered":"<p>Deutschland wird in diesen Tagen von einer <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" data-internal-tracking='{\"action\":\"click\",\"label\":\"link\",\"name\":\"Inline Element\",\"data\":{\"source\":\"\",\"target\":\"https:\/\/www.welt.de\/wissenschaft\/plus256331636\/Hitze-Meteorologe-Sven-Ploeger-erklaert-wie-heiss-Sommer-und-Urlaubszeit-werden.html\",\"trackingName\":\"\",\"trackingLabel\":\"\"}}' data-internal-tracking-enabled=\"true\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/wissenschaft\/plus256331636\/Hitze-Meteorologe-Sven-Ploeger-erklaert-wie-heiss-Sommer-und-Urlaubszeit-werden.html\">Hitzewelle<\/a> erfasst. Wie Meteorologen warnen, sind in einigen Regionen sogar Temperaturen von bis zu 39 Grad m\u00f6glich sein. Doch w\u00e4hrend das f\u00fcr die einen nach Sonnenbrille, Freibad und Erdbeereis klingt, bedeutet es f\u00fcr die anderen eine echte Belastungsprobe am Arbeitsplatz.   <\/p>\n<p>Aber wie hei\u00df darf es im B\u00fcro eigentlich werden? Wann muss der Arbeitgeber eingreifen? Und gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei? Welche Rechte und Pflichten jetzt f\u00fcr Arbeitnehmer und -geber gelten. <\/p>\n<p>\u201eJeder Arbeitgeber hat gegen\u00fcber seinen Mitarbeitenden eine F\u00fcrsorgepflicht und ist damit verpflichtet, ausreichende Ma\u00dfnahmen zum Hitzeschutz zu ergreifen\u201c, sagt Livia Merla, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Arbeitsrecht. Was genau das bedeutet, werde in der Arbeitsst\u00e4ttenverordnung (<a class=\"is-link c-block-items__link is-external c-link--rich-text-renderer\" data-internal-tracking='{\"action\":\"click\",\"label\":\"link\",\"name\":\"Inline Element\",\"data\":{\"source\":\"\",\"target\":\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/arbst_ttv_2004\/BJNR217910004.html\",\"trackingName\":\"\",\"trackingLabel\":\"\"}}' data-internal-tracking-enabled=\"true\" href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/arbst_ttv_2004\/BJNR217910004.html\" rel=\"nofollow\" title=\"(Link wird in einem neuen Tab ge\u00f6ffnet)\">ArbSt\u00e4ttV<\/a>) sowie den Technischen Regeln f\u00fcr Arbeitsst\u00e4tten (<a class=\"is-link c-block-items__link is-external c-link--rich-text-renderer\" data-internal-tracking='{\"action\":\"click\",\"label\":\"link\",\"name\":\"Inline Element\",\"data\":{\"source\":\"\",\"target\":\"https:\/\/www.baua.de\/DE\/Angebote\/Regelwerk\/ASR\/ASR-A3-5\",\"trackingName\":\"\",\"trackingLabel\":\"\"}}' data-internal-tracking-enabled=\"true\" href=\"https:\/\/www.baua.de\/DE\/Angebote\/Regelwerk\/ASR\/ASR-A3-5\" rel=\"nofollow\" title=\"(Link wird in einem neuen Tab ge\u00f6ffnet)\">ASR A3.5<\/a>) festgehalten. <\/p>\n<p>Demnach m\u00fcssen Arbeitgeber f\u00fcr eine \u201egesundheitlich zutr\u00e4gliche Raumtemperatur\u201c sorgen. Konkret hei\u00dft das: Ein B\u00fcroraum darf nicht w\u00e4rmer als maximal 26 Grad Celsius sein. Um sicherzustellen, dass die Temperatur diese Grenze nicht \u00fcberschreitet, sollte der Arbeitgeber laut ASR \u201e\u00fcberm\u00e4\u00dfige Sonneneinstrahlung\u201c verhindern \u2013 beispielsweise durch Jalousien an den Fenstern. <\/p>\n<p>Ist die Temperatur am Arbeitsplatz jedoch h\u00f6her, werden weitere Ma\u00dfnahmen empfohlen \u2013 etwa das L\u00fcften oder Bereitstellen von Trinkwasser f\u00fcr die Mitarbeiter. Hierbei handele es sich allerdings um eine <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" data-internal-tracking='{\"action\":\"click\",\"label\":\"link\",\"name\":\"Inline Element\",\"data\":{\"source\":\"\",\"target\":\"https:\/\/www.welt.de\/themen\/arbeitsrecht\/\",\"trackingName\":\"\",\"trackingLabel\":\"\"}}' data-internal-tracking-enabled=\"true\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/themen\/arbeitsrecht\/\">Soll-Vorschrift<\/a>, erkl\u00e4rt Rechtsanw\u00e4ltin Merla. <\/p>\n<p>Verpflichtet, Ma\u00dfnahmen gegen Hitze zu ergreifen, seien Arbeitgeber erst ab einer Raumtemperatur von 30 Grad Celsius. Ab 35 Grad sei der Raum offiziell \u201enicht mehr als Arbeitsraum geeignet \u2013 es sei denn, es gibt wirksame Gegenma\u00dfnahmen.\u201c<\/p>\n<p>Zu diesen Ma\u00dfnahmen, die Arbeitnehmer dann laut ASR ergreifen m\u00fcssen, geh\u00f6ren unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>Bereitstellung von Sonnenschutz <\/li>\n<li>Aufstellen von Ventilatoren <\/li>\n<li>Lockerung der Kleiderordnung<\/li>\n<li>Bereitstellen von Hitzeschutzkleidung<\/li>\n<li>Anpassung der Arbeitszeiten (zum Beispiel fr\u00fchere Arbeitsaufnahme) <\/li>\n<li>kurze Arbeitsintervalle mit Erholungsphasen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Was konkret der Arbeitgeber davon umsetzt, kann dieser jedoch selbst entscheiden \u2013 je nach Arbeitsplatztyp, Raumgr\u00f6\u00dfe und technischer Ausstattung k\u00f6nnen die Ma\u00dfnahmen unterschiedlich geeignet sein. Au\u00dferdem wichtig: Bei den Empfehlungen \u201egehen technische und organisatorische gegen\u00fcber personenbezogenen Ma\u00dfnahmen vor\u201c, erkl\u00e4rt Merla. Das bedeutet: Zuerst m\u00fcssen technische und organisatorische L\u00f6sungen, wie Jalousien, Klimaanlagen oder ge\u00e4nderte Arbeitszeiten umgesetzt werden. Erst dann kommen Schutzma\u00dfnahmen, die das Verhalten oder die Ausstattung einzelner Personen betreffen.<\/p>\n<h3>Was Arbeitnehmer bei Hitze d\u00fcrfen \u2013 und was nicht<\/h3>\n<p>Ihr Chef ist also verpflichtet, auch bei Hitze f\u00fcr Ihr Wohlergehen zu sorgen \u2013 allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Denn: \u201eTrotz der vorgegebenen Maximal-Temperaturen in R\u00e4umlichkeiten gibt es f\u00fcr Besch\u00e4ftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte R\u00e4ume oder Hitzefrei\u201c, sagt die Expertin f\u00fcr Arbeitsrecht. <\/p>\n<p>Auch etwa auf dem Bau oder im Garten gebe es keine Temperaturobergrenze, bei der Sie Ihre Arbeit im Freien einfach einstellen d\u00fcrfen. Allerdings seien F\u00fchrungskr\u00e4fte auch im Au\u00dfenbereich verpflichtet, \u201egeeignete Ma\u00dfnahmen zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und \u00dcberhitzung zu ergreifen.\u201c<\/p>\n<p>Doch unabh\u00e4ngig davon, ob Sie drau\u00dfen oder drinnen arbeiten, gilt: \u201eEigenm\u00e4chtiges Verlassen des Arbeitsplatzes ist unzul\u00e4ssig und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Abmahnung oder K\u00fcndigung nach sich ziehen\u201c, warnt Livia Merla. Nur bei \u201eakuter <a class=\"is-link c-block-items__link c-link--rich-text-renderer\" data-internal-tracking='{\"action\":\"click\",\"label\":\"link\",\"name\":\"Inline Element\",\"data\":{\"source\":\"\",\"target\":\"https:\/\/www.welt.de\/gesundheit\/\",\"trackingName\":\"\",\"trackingLabel\":\"\"}}' data-internal-tracking-enabled=\"true\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/gesundheit\/\">Gesundheitsgef\u00e4hrdung<\/a>\u201c d\u00fcrfen Sie sich der Anw\u00e4ltin zufolge vom Arbeitsplatz entfernen \u2013 zum Beispiel, wenn Ihnen ein Kollaps droht. \u201eAuch dies muss dem Arbeitgeber aber sofort mitgeteilt werden.\u201c<\/p>\n<p>Wenn Sie sich aufgrund der hohen Temperaturen gef\u00e4hrdet f\u00fchlen, sollten Sie zun\u00e4chst das Gespr\u00e4ch mit Ihrer F\u00fchrungskraft, dem Betriebsrat oder dem zust\u00e4ndigen Sicherheitsbeauftragten suchen, empfiehlt Merla. Informieren Sie Ihre Ansprechpartner \u00fcber die Umst\u00e4nde am Arbeitsplatz und dokumentieren Sie am besten auch die Temperatur im Raum sowie Ihre Symptome, falls Sie aufgrund der Hitze k\u00f6rperliche Beschwerden wahrnehmen. <\/p>\n<p>Bleibt Ihr Arbeitgeber dennoch unt\u00e4tig, \u201ekann schlimmstenfalls auch die  Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbeh\u00f6rde informiert werden\u201c, so die Anw\u00e4ltin. 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Konkret hei\u00dft das: Ein B\u00fcroraum darf nicht w\u00e4rmer als maximal 26 Grad Celsius sein. Um sicherzustellen, dass die Temperatur diese Grenze nicht \u00fcberschreitet, sollte der Arbeitgeber laut ASR \u201e\u00fcberm\u00e4\u00dfige Sonneneinstrahlung\u201c verhindern \u2013 beispielsweise durch Jalousien an den Fenstern. Ist die Temperatur am Arbeitsplatz jedoch h\u00f6her, werden weitere Ma\u00dfnahmen empfohlen \u2013 etwa das L\u00fcften oder Bereitstellen von Trinkwasser f\u00fcr die Mitarbeiter. Hierbei handele es sich allerdings um eine Soll-Vorschrift, erkl\u00e4rt Rechtsanw\u00e4ltin Merla. Verpflichtet, Ma\u00dfnahmen gegen Hitze zu ergreifen, seien Arbeitgeber erst ab einer Raumtemperatur von 30 Grad Celsius. Ab 35 Grad sei der Raum offiziell \u201enicht mehr als Arbeitsraum geeignet \u2013 es sei denn, es gibt wirksame Gegenma\u00dfnahmen.\u201cZu diesen Ma\u00dfnahmen, die Arbeitnehmer dann laut ASR ergreifen m\u00fcssen, geh\u00f6ren unter anderem:Bereitstellung von Sonnenschutz Aufstellen von Ventilatoren Lockerung der KleiderordnungBereitstellen von HitzeschutzkleidungAnpassung der Arbeitszeiten (zum Beispiel fr\u00fchere Arbeitsaufnahme) kurze Arbeitsintervalle mit ErholungsphasenWas konkret der Arbeitgeber davon umsetzt, kann dieser jedoch selbst entscheiden \u2013 je nach Arbeitsplatztyp, Raumgr\u00f6\u00dfe und technischer Ausstattung k\u00f6nnen die Ma\u00dfnahmen unterschiedlich geeignet sein. Au\u00dferdem wichtig: Bei den Empfehlungen \u201egehen technische und organisatorische gegen\u00fcber personenbezogenen Ma\u00dfnahmen vor\u201c, erkl\u00e4rt Merla. 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Allerdings seien F\u00fchrungskr\u00e4fte auch im Au\u00dfenbereich verpflichtet, \u201egeeignete Ma\u00dfnahmen zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und \u00dcberhitzung zu ergreifen.\u201cDoch unabh\u00e4ngig davon, ob Sie drau\u00dfen oder drinnen arbeiten, gilt: \u201eEigenm\u00e4chtiges Verlassen des Arbeitsplatzes ist unzul\u00e4ssig und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Abmahnung oder K\u00fcndigung nach sich ziehen\u201c, warnt Livia Merla. Nur bei \u201eakuter Gesundheitsgef\u00e4hrdung\u201c d\u00fcrfen Sie sich der Anw\u00e4ltin zufolge vom Arbeitsplatz entfernen \u2013 zum Beispiel, wenn Ihnen ein Kollaps droht. \u201eAuch dies muss dem Arbeitgeber aber sofort mitgeteilt werden.\u201cWenn Sie sich aufgrund der hohen Temperaturen gef\u00e4hrdet f\u00fchlen, sollten Sie zun\u00e4chst das Gespr\u00e4ch mit Ihrer F\u00fchrungskraft, dem Betriebsrat oder dem zust\u00e4ndigen Sicherheitsbeauftragten suchen, empfiehlt Merla. 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Wie Meteorologen warnen, sind in einigen Regionen sogar Temperaturen von bis zu 39 Grad m\u00f6glich sein. Doch w\u00e4hrend das f\u00fcr die einen nach Sonnenbrille, Freibad und Erdbeereis klingt, bedeutet es f\u00fcr die anderen eine echte Belastungsprobe am Arbeitsplatz. Aber wie hei\u00df darf es im B\u00fcro eigentlich werden? Wann muss der Arbeitgeber eingreifen? Und gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei? Welche Rechte und Pflichten jetzt f\u00fcr Arbeitnehmer und -geber gelten. \u201eJeder Arbeitgeber hat gegen\u00fcber seinen Mitarbeitenden eine F\u00fcrsorgepflicht und ist damit verpflichtet, ausreichende Ma\u00dfnahmen zum Hitzeschutz zu ergreifen\u201c, sagt Livia Merla, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Arbeitsrecht. Was genau das bedeutet, werde in der Arbeitsst\u00e4ttenverordnung (ArbSt\u00e4ttV) sowie den Technischen Regeln f\u00fcr Arbeitsst\u00e4tten (ASR A3.5) festgehalten. 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Ab 35 Grad sei der Raum offiziell \u201enicht mehr als Arbeitsraum geeignet \u2013 es sei denn, es gibt wirksame Gegenma\u00dfnahmen.\u201cZu diesen Ma\u00dfnahmen, die Arbeitnehmer dann laut ASR ergreifen m\u00fcssen, geh\u00f6ren unter anderem:Bereitstellung von Sonnenschutz Aufstellen von Ventilatoren Lockerung der KleiderordnungBereitstellen von HitzeschutzkleidungAnpassung der Arbeitszeiten (zum Beispiel fr\u00fchere Arbeitsaufnahme) kurze Arbeitsintervalle mit ErholungsphasenWas konkret der Arbeitgeber davon umsetzt, kann dieser jedoch selbst entscheiden \u2013 je nach Arbeitsplatztyp, Raumgr\u00f6\u00dfe und technischer Ausstattung k\u00f6nnen die Ma\u00dfnahmen unterschiedlich geeignet sein. Au\u00dferdem wichtig: Bei den Empfehlungen \u201egehen technische und organisatorische gegen\u00fcber personenbezogenen Ma\u00dfnahmen vor\u201c, erkl\u00e4rt Merla. Das bedeutet: Zuerst m\u00fcssen technische und organisatorische L\u00f6sungen, wie Jalousien, Klimaanlagen oder ge\u00e4nderte Arbeitszeiten umgesetzt werden. Erst dann kommen Schutzma\u00dfnahmen, die das Verhalten oder die Ausstattung einzelner Personen betreffen.Was Arbeitnehmer bei Hitze d\u00fcrfen \u2013 und was nichtIhr Chef ist also verpflichtet, auch bei Hitze f\u00fcr Ihr Wohlergehen zu sorgen \u2013 allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Denn: \u201eTrotz der vorgegebenen Maximal-Temperaturen in R\u00e4umlichkeiten gibt es f\u00fcr Besch\u00e4ftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte R\u00e4ume oder Hitzefrei\u201c, sagt die Expertin f\u00fcr Arbeitsrecht. Auch etwa auf dem Bau oder im Garten gebe es keine Temperaturobergrenze, bei der Sie Ihre Arbeit im Freien einfach einstellen d\u00fcrfen. 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Informieren Sie Ihre Ansprechpartner \u00fcber die Umst\u00e4nde am Arbeitsplatz und dokumentieren Sie am besten auch die Temperatur im Raum sowie Ihre Symptome, falls Sie aufgrund der Hitze k\u00f6rperliche Beschwerden wahrnehmen. Bleibt Ihr Arbeitgeber dennoch unt\u00e4tig, \u201ekann schlimmstenfalls auch die Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbeh\u00f6rde informiert werden\u201c, so die Anw\u00e4ltin. 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Demnach m\u00fcssen Arbeitgeber f\u00fcr eine \u201egesundheitlich zutr\u00e4gliche Raumtemperatur\u201c sorgen. Konkret hei\u00dft das: Ein B\u00fcroraum darf nicht w\u00e4rmer als maximal 26 Grad Celsius sein. Um sicherzustellen, dass die Temperatur diese Grenze nicht \u00fcberschreitet, sollte der Arbeitgeber laut ASR \u201e\u00fcberm\u00e4\u00dfige Sonneneinstrahlung\u201c verhindern \u2013 beispielsweise durch Jalousien an den Fenstern. Ist die Temperatur am Arbeitsplatz jedoch h\u00f6her, werden weitere Ma\u00dfnahmen empfohlen \u2013 etwa das L\u00fcften oder Bereitstellen von Trinkwasser f\u00fcr die Mitarbeiter. Hierbei handele es sich allerdings um eine Soll-Vorschrift, erkl\u00e4rt Rechtsanw\u00e4ltin Merla. Verpflichtet, Ma\u00dfnahmen gegen Hitze zu ergreifen, seien Arbeitgeber erst ab einer Raumtemperatur von 30 Grad Celsius. Ab 35 Grad sei der Raum offiziell \u201enicht mehr als Arbeitsraum geeignet \u2013 es sei denn, es gibt wirksame Gegenma\u00dfnahmen.\u201cZu diesen Ma\u00dfnahmen, die Arbeitnehmer dann laut ASR ergreifen m\u00fcssen, geh\u00f6ren unter anderem:Bereitstellung von Sonnenschutz Aufstellen von Ventilatoren Lockerung der KleiderordnungBereitstellen von HitzeschutzkleidungAnpassung der Arbeitszeiten (zum Beispiel fr\u00fchere Arbeitsaufnahme) kurze Arbeitsintervalle mit ErholungsphasenWas konkret der Arbeitgeber davon umsetzt, kann dieser jedoch selbst entscheiden \u2013 je nach Arbeitsplatztyp, Raumgr\u00f6\u00dfe und technischer Ausstattung k\u00f6nnen die Ma\u00dfnahmen unterschiedlich geeignet sein. Au\u00dferdem wichtig: Bei den Empfehlungen \u201egehen technische und organisatorische gegen\u00fcber personenbezogenen Ma\u00dfnahmen vor\u201c, erkl\u00e4rt Merla. Das bedeutet: Zuerst m\u00fcssen technische und organisatorische L\u00f6sungen, wie Jalousien, Klimaanlagen oder ge\u00e4nderte Arbeitszeiten umgesetzt werden. Erst dann kommen Schutzma\u00dfnahmen, die das Verhalten oder die Ausstattung einzelner Personen betreffen.Was Arbeitnehmer bei Hitze d\u00fcrfen \u2013 und was nichtIhr Chef ist also verpflichtet, auch bei Hitze f\u00fcr Ihr Wohlergehen zu sorgen \u2013 allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Denn: \u201eTrotz der vorgegebenen Maximal-Temperaturen in R\u00e4umlichkeiten gibt es f\u00fcr Besch\u00e4ftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte R\u00e4ume oder Hitzefrei\u201c, sagt die Expertin f\u00fcr Arbeitsrecht. Auch etwa auf dem Bau oder im Garten gebe es keine Temperaturobergrenze, bei der Sie Ihre Arbeit im Freien einfach einstellen d\u00fcrfen. Allerdings seien F\u00fchrungskr\u00e4fte auch im Au\u00dfenbereich verpflichtet, \u201egeeignete Ma\u00dfnahmen zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und \u00dcberhitzung zu ergreifen.\u201cDoch unabh\u00e4ngig davon, ob Sie drau\u00dfen oder drinnen arbeiten, gilt: \u201eEigenm\u00e4chtiges Verlassen des Arbeitsplatzes ist unzul\u00e4ssig und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Abmahnung oder K\u00fcndigung nach sich ziehen\u201c, warnt Livia Merla. Nur bei \u201eakuter Gesundheitsgef\u00e4hrdung\u201c d\u00fcrfen Sie sich der Anw\u00e4ltin zufolge vom Arbeitsplatz entfernen \u2013 zum Beispiel, wenn Ihnen ein Kollaps droht. \u201eAuch dies muss dem Arbeitgeber aber sofort mitgeteilt werden.\u201cWenn Sie sich aufgrund der hohen Temperaturen gef\u00e4hrdet f\u00fchlen, sollten Sie zun\u00e4chst das Gespr\u00e4ch mit Ihrer F\u00fchrungskraft, dem Betriebsrat oder dem zust\u00e4ndigen Sicherheitsbeauftragten suchen, empfiehlt Merla. Informieren Sie Ihre Ansprechpartner \u00fcber die Umst\u00e4nde am Arbeitsplatz und dokumentieren Sie am besten auch die Temperatur im Raum sowie Ihre Symptome, falls Sie aufgrund der Hitze k\u00f6rperliche Beschwerden wahrnehmen. Bleibt Ihr Arbeitgeber dennoch unt\u00e4tig, \u201ekann schlimmstenfalls auch die Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbeh\u00f6rde informiert werden\u201c, so die Anw\u00e4ltin. Gerade bei Schwangeren gelten n\u00e4mlich besondere Schutzregeln, die der Arbeitgeber einhalten muss.","robots":{"index":"noindex","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Arbeiten bei fast 40 Grad \u2013 Wann Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen d\u00fcrfen - vof-news.eu","og_description":"Deutschland wird in diesen Tagen von einer Hitzewelle erfasst. 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Demnach m\u00fcssen Arbeitgeber f\u00fcr eine \u201egesundheitlich zutr\u00e4gliche Raumtemperatur\u201c sorgen. Konkret hei\u00dft das: Ein B\u00fcroraum darf nicht w\u00e4rmer als maximal 26 Grad Celsius sein. Um sicherzustellen, dass die Temperatur diese Grenze nicht \u00fcberschreitet, sollte der Arbeitgeber laut ASR \u201e\u00fcberm\u00e4\u00dfige Sonneneinstrahlung\u201c verhindern \u2013 beispielsweise durch Jalousien an den Fenstern. Ist die Temperatur am Arbeitsplatz jedoch h\u00f6her, werden weitere Ma\u00dfnahmen empfohlen \u2013 etwa das L\u00fcften oder Bereitstellen von Trinkwasser f\u00fcr die Mitarbeiter. Hierbei handele es sich allerdings um eine Soll-Vorschrift, erkl\u00e4rt Rechtsanw\u00e4ltin Merla. Verpflichtet, Ma\u00dfnahmen gegen Hitze zu ergreifen, seien Arbeitgeber erst ab einer Raumtemperatur von 30 Grad Celsius. Ab 35 Grad sei der Raum offiziell \u201enicht mehr als Arbeitsraum geeignet \u2013 es sei denn, es gibt wirksame Gegenma\u00dfnahmen.\u201cZu diesen Ma\u00dfnahmen, die Arbeitnehmer dann laut ASR ergreifen m\u00fcssen, geh\u00f6ren unter anderem:Bereitstellung von Sonnenschutz Aufstellen von Ventilatoren Lockerung der KleiderordnungBereitstellen von HitzeschutzkleidungAnpassung der Arbeitszeiten (zum Beispiel fr\u00fchere Arbeitsaufnahme) kurze Arbeitsintervalle mit ErholungsphasenWas konkret der Arbeitgeber davon umsetzt, kann dieser jedoch selbst entscheiden \u2013 je nach Arbeitsplatztyp, Raumgr\u00f6\u00dfe und technischer Ausstattung k\u00f6nnen die Ma\u00dfnahmen unterschiedlich geeignet sein. Au\u00dferdem wichtig: Bei den Empfehlungen \u201egehen technische und organisatorische gegen\u00fcber personenbezogenen Ma\u00dfnahmen vor\u201c, erkl\u00e4rt Merla. Das bedeutet: Zuerst m\u00fcssen technische und organisatorische L\u00f6sungen, wie Jalousien, Klimaanlagen oder ge\u00e4nderte Arbeitszeiten umgesetzt werden. Erst dann kommen Schutzma\u00dfnahmen, die das Verhalten oder die Ausstattung einzelner Personen betreffen.Was Arbeitnehmer bei Hitze d\u00fcrfen \u2013 und was nichtIhr Chef ist also verpflichtet, auch bei Hitze f\u00fcr Ihr Wohlergehen zu sorgen \u2013 allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Denn: \u201eTrotz der vorgegebenen Maximal-Temperaturen in R\u00e4umlichkeiten gibt es f\u00fcr Besch\u00e4ftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte R\u00e4ume oder Hitzefrei\u201c, sagt die Expertin f\u00fcr Arbeitsrecht. Auch etwa auf dem Bau oder im Garten gebe es keine Temperaturobergrenze, bei der Sie Ihre Arbeit im Freien einfach einstellen d\u00fcrfen. Allerdings seien F\u00fchrungskr\u00e4fte auch im Au\u00dfenbereich verpflichtet, \u201egeeignete Ma\u00dfnahmen zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und \u00dcberhitzung zu ergreifen.\u201cDoch unabh\u00e4ngig davon, ob Sie drau\u00dfen oder drinnen arbeiten, gilt: \u201eEigenm\u00e4chtiges Verlassen des Arbeitsplatzes ist unzul\u00e4ssig und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Abmahnung oder K\u00fcndigung nach sich ziehen\u201c, warnt Livia Merla. Nur bei \u201eakuter Gesundheitsgef\u00e4hrdung\u201c d\u00fcrfen Sie sich der Anw\u00e4ltin zufolge vom Arbeitsplatz entfernen \u2013 zum Beispiel, wenn Ihnen ein Kollaps droht. \u201eAuch dies muss dem Arbeitgeber aber sofort mitgeteilt werden.\u201cWenn Sie sich aufgrund der hohen Temperaturen gef\u00e4hrdet f\u00fchlen, sollten Sie zun\u00e4chst das Gespr\u00e4ch mit Ihrer F\u00fchrungskraft, dem Betriebsrat oder dem zust\u00e4ndigen Sicherheitsbeauftragten suchen, empfiehlt Merla. 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Allerdings seien F\u00fchrungskr\u00e4fte auch im Au\u00dfenbereich verpflichtet, \u201egeeignete Ma\u00dfnahmen zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und \u00dcberhitzung zu ergreifen.\u201cDoch unabh\u00e4ngig davon, ob Sie drau\u00dfen oder drinnen arbeiten, gilt: \u201eEigenm\u00e4chtiges Verlassen des Arbeitsplatzes ist unzul\u00e4ssig und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Abmahnung oder K\u00fcndigung nach sich ziehen\u201c, warnt Livia Merla. Nur bei \u201eakuter Gesundheitsgef\u00e4hrdung\u201c d\u00fcrfen Sie sich der Anw\u00e4ltin zufolge vom Arbeitsplatz entfernen \u2013 zum Beispiel, wenn Ihnen ein Kollaps droht. \u201eAuch dies muss dem Arbeitgeber aber sofort mitgeteilt werden.\u201cWenn Sie sich aufgrund der hohen Temperaturen gef\u00e4hrdet f\u00fchlen, sollten Sie zun\u00e4chst das Gespr\u00e4ch mit Ihrer F\u00fchrungskraft, dem Betriebsrat oder dem zust\u00e4ndigen Sicherheitsbeauftragten suchen, empfiehlt Merla. Informieren Sie Ihre Ansprechpartner \u00fcber die Umst\u00e4nde am Arbeitsplatz und dokumentieren Sie am besten auch die Temperatur im Raum sowie Ihre Symptome, falls Sie aufgrund der Hitze k\u00f6rperliche Beschwerden wahrnehmen. Bleibt Ihr Arbeitgeber dennoch unt\u00e4tig, \u201ekann schlimmstenfalls auch die Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbeh\u00f6rde informiert werden\u201c, so die Anw\u00e4ltin. Gerade bei Schwangeren gelten n\u00e4mlich besondere Schutzregeln, die der Arbeitgeber einhalten muss.","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/arbeiten-bei-fast-40-grad-wann-sie-ihren-arbeitsplatz-verlassen-durfen\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/vof-news.eu\/de\/arbeiten-bei-fast-40-grad-wann-sie-ihren-arbeitsplatz-verlassen-durfen\/"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/arbeiten-bei-fast-40-grad-wann-sie-ihren-arbeitsplatz-verlassen-durfen\/#primaryimage","url":"https:\/\/vof-news.eu\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/men-drinking-water-in-factory.webp","contentUrl":"https:\/\/vof-news.eu\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/men-drinking-water-in-factory.webp","width":1200,"height":574},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/arbeiten-bei-fast-40-grad-wann-sie-ihren-arbeitsplatz-verlassen-durfen\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Home","item":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Arbeiten bei fast 40 Grad \u2013 Wann Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen d\u00fcrfen"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/#website","url":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/","name":"vof-news.eu","description":"","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/?s={search_term_string}"},"query-input":"required name=search_term_string"}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/#\/schema\/person\/f6a2a4309f0561835797fd8c19b333ed","name":"Author","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/#\/schema\/person\/image\/","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/b67e614b1b25b3e9c0c239efdd2fde5ab015b5affd6f1c3c85911ca4b384e790?s=96&d=mm&r=g","contentUrl":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/b67e614b1b25b3e9c0c239efdd2fde5ab015b5affd6f1c3c85911ca4b384e790?s=96&d=mm&r=g","caption":"Author"},"sameAs":["http:\/\/vof-news.eu"],"url":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/author\/zwt6qxnjulxbnyg\/"}]}},"yoast_meta":{"yoast_wpseo_title":"","yoast_wpseo_metadesc":"","yoast_wpseo_canonical":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/245378","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=245378"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/245378\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":245385,"href":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/245378\/revisions\/245385"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/245379"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=245378"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=245378"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vof-news.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=245378"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}