Was die Stadt Schwerin mit der Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger macht, ist konsequent, gerecht – und deutschlandweit überfällig.

Denn: Was von Asylbewerbern gefordert wird, muss auch für Bürgergeld-Empfänger gelten. Wer volles Geld vom Staat haben will, sollte der Gesellschaft auch etwas zurückgeben. Wer nicht arbeitet, obwohl er arbeiten kann, muss mit dem Vorwurf leben, das System auszunutzen.

Zwar löst die Arbeitspflicht nicht den Fachkräftemangel. ABER: Gemeinnützige Jobs bei sozialen Trägern und ein geregelter Tagesablauf können für Empfänger von Sozialleistungen ein Sprungbrett sein auf dem Weg zu Vollzeit-Jobs und finanzieller Unabhängigkeit vom Amt.

Eine solche Gleichbehandlung ist auch im Interesse jener, die arbeiten wollen, aber durch das miese Image anderer Bürgergeld-Empfänger zurzeit pauschal als „faul“ verunglimpft werden.