Fast 28 Millionen Hausratversicherung-Policen gibt es in Deutschland – bei insgesamt rund 41 Millionen Haushalten ist das eine beachtliche Quote. Viele Menschen verlassen sich darauf, dass sie im Falle von Brandschäden oder nach einem Einbruch den Wert ihrer Habseligkeiten erstattet bekommen.
Doch ist das tatsächlich so? Wenn zerstörte oder entwendete Gegenstände nicht mehr identifizierbar sind, kann es durchaus Streit geben mit der Assekuranz, vor allem wenn Rechnungen und andere Kaufbelege fehlen oder konkrete Angaben zu Produktdetails.
Eine sogenannte Wertgegenstandsliste kann helfen. Sie zu führen sei zwar keine Pflicht, teilt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Sie könne im Schadensfall aber sehr nützlich sein, um den entstandenen Schaden gegenüber der Versicherung plausibel aufzuzeigen und der Polizei bei der Bearbeitung des Falls zu helfen, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten (BdV). Antworten auf wichtige Fragen:
Welchen Vorteil bringt eine Wertgegenstandsliste?
Im Versicherungsfall erhält man vom Versicherer ein Schadenprotokoll oder eine Stehlgutliste, in dem alle Verluste im Detail aufgelistet werden müssen, heißt es vom GDV. Wer eine Wertgegenstandsliste zur Hand hat, kann anhand derer genau überprüfen, welcher Schaden etwa bei einem Wohnungsbrand oder einem Einbruch entstanden ist und beschädigte oder entwendete Gegenstände präzise benennen. Die Daten müssen dann also lediglich von der Liste in das von der Versicherung angeforderte Dokument kopiert werden.
Wer nicht genau nachweisen kann, welche Gegenstände ihm oder ihr gehört haben, laufe Gefahr, nicht den gesamten Schaden vom Versicherer ersetzt zu bekommen, sagt Joachim Schneider von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Noch dazu bekommen Versicherte so einen besseren Überblick über den Wert ihres Hab und Guts. Anhand der Daten können sie prüfen, ob ihr aktueller Versicherungsschutz gut bemessen ist oder die Versicherungssumme angepasst werden sollte.
Schneider zufolge gibt es aber noch einen guten Grund, der für die Wertgegenstandsliste spricht: Tauchen gestohlene Wertgegenstände wieder auf, kann die Polizei diese anhand der präzisen Beschreibung in der Liste im Idealfall ihrer Eigentümerin oder ihrem Eigentümer zuordnen und so zurückführen.
Wie genau sollte eine solche Liste aussehen?
Auf einer Wertgegenstandsliste kann es grundsätzlich nicht schaden, das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den Nebenräumen untergebracht ist, aufzuführen – also etwa Möbel, Lampen, Kleidung, Spielzeug, Bücher, Fahrräder und Elektrogeräte.
Besonderes Augenmerk sollte aber wertvollen und schwer wiederzubeschaffenden Gegenständen mit hohem ideellem oder materiellem Wert gelten – zum Beispiel Schmuck, Uhren, Elektronik, Kunstwerke, Antiquitäten, Fahrräder und Sammlerstücke, rät Julia Alice Böhne.
Dabei sollte jeder der vorhandenen Gegenstände möglichst präzise beschrieben werden. Um welche Art von Gegenstand handelt es sich? Wie heißt der Hersteller, das Modell? Gibt es unverwechselbare Merkmale daran, eine individuelle Nummer? Wo wurde er gekauft – und wann? Wie war der Neuwert?
Vieles davon lässt sich am besten mit einem Kaufbeleg nachweisen. Darum sollte dieser möglichst ebenfalls zur Hand sein oder eine Kopie direkt bei der Wertgegenstandsliste abgelegt werden. Zusätzlich kann auch ein bemaßtes Foto eines jeden Gegenstands sinnvoll sein, um die individuelle Größe besser einschätzen zu können.
Besonderen Formvorgaben unterliegt die Wertgegenstandsliste nicht. Ein Muster können Interessierte aber zum Beispiel von der Webseite „K-Einbruch“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes herunterladen und direkt beginnen, diese zu füllen.
Wo sollte das Dokument aufbewahrt werden?
In jedem Fall empfiehlt es sich, „die Daten digital zu führen“, sagt Böhne. Denn in dieser Form sei es nicht nur besonders einfach, Wertgegenstände einzutragen. Vielmehr sei die Liste auch gut speicher- und änderbar.
Eine zusätzliche Sicherung in Papierform oder auf einem externen Speichermedium außerhalb des eigenen Haushalts ist darüber hinaus ratsam – laut Böhne bietet sich etwa ein Bankschließfach oder besser noch eine Cloud an.
Wie oft sollte die Liste aktualisiert werden?
Mindestens immer dann, wenn Gegenstände von finanziellem oder ideellem Wert neu zum Hausrat dazukommen oder daraus entfernt werden. Julia Alice Böhne rät aber, die Wertgegenstandsliste einmal pro Jahr zu prüfen und zu aktualisieren.
Das hilft laut GDV auch bei der Einschätzung darüber, ob die aktuelle Versicherungssumme der Hausratspolice noch stimmt.