München – Früher lag vielleicht mal ein Geldschein auf der Straße, der irgendjemandem aus der Tasche gepurzelt war. War’s ein kleiner Schein, machte er den Finder glücklich.

Mit solchen Glücksmomenten arbeiten jetzt Gauner, vor denen das Landeskriminalamt in Bayern warnt.

Tütchen lagen in München auf Gehwegen

An mehreren Orten in München, vor allem auf Gehwegen, wurden Tüten mit Geld gefunden. Besser gesagt mit 10 000 Euro in der Kryptowährung Bitcoin – vermeintlich verloren von ihrem Besitzer.

Doch die Polizei warnt: Vorsicht, das ist eine Falle!

Bitcoins sind so wertvoll wie Bargeld. In vielen Onlineshops kann man mittlerweile mit der fiktiven Währung Waren bezahlen. 2017 löste die Kryptowährung einen wahren Hype aus, als der Kurs des Bitcoin auf 20 000 US-Dollar schoss.

Bitcoins angeblich gegen 300 Euro Gebühr

Die Papiere in den Gefrierbeuteln auf den Gehwegen sollen belegen, dass der Verlierer des Tütchens 10 000 Euro eingezahlt hat. Ein „Einzahlungsbeleg“ über die Summe liegt ebenso bei wie ein QR-Code. Über den könne man sich angeblich bequem die Summe gegen eine Gebühr von 300 Euro auszahlen lassen.

„Fällt ein Finder auf die Masche herein und gibt seine Kontodaten weiter, wird die Auszahlungsgebühr abgebucht“, warnt das LKA. „Im Anschluss erscheint jedoch eine Fehlermeldung, denn eine tatsächliche Auszahlung der 10 000 Euro findet nicht statt.“

Der Trick ist eine neue Form des „Quishings“, bei dem QR-Codes auf gefälschte Seiten leiten, um den Benutzern, etwa beim Onlinebanking, das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Opfer scheuen vermutlich die Anzeige

Wenn die Gier im Fall der Bitcoin-Tütchen siegt, ist man seine Kohle los.

Das Perfide an dem Betrug: Vermutlich gehen viele Geschädigte nicht zur Polizei, weil ihnen Fundunterschlagung vorgeworfen werden könnte. Fundsachen, auch Bargeld, über 10 Euro müssen laut Gesetz nämlich den Behörden übergeben werden.

Das LKA München rät dringend: „Bürgerinnen und Bürger, die eine solche Plastiktüte mit vermeintlicher Bitcoin-Paper-Wallet finden, sollten den aufgedruckten QR-Code keinesfalls scannen, sondern den Fund bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben.“