Die von der Bundespolizei festgestellten unerlaubten Einreisen betrafen zuletzt hauptsächlich Menschen aus Syrien, der Ukraine, Afghanistan und der Türkei. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage von der Linken hervor, aus der die Nachrichtenagentur dpa zitiert. Demnach stammten 20,6 Prozent der Menschen, die im zweiten Halbjahr 2024 ohne eine entsprechende Erlaubnis nach Deutschland einreisen wollten, aus Syrien.
Wie aus den von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Daten
hervorgeht, sank die Zahl der unerlaubten Einreisen von 127.549
im Jahr 2023 auf 83.572 im vergangenen Jahr. Auch der Anteil der
Menschen ohne Einreiseerlaubnis, die gegenüber der Bundespolizei die
Absicht äußerten, in Deutschland Asyl beantragen zu wollen, war zuletzt
deutlich geringer.
Schutzbedarf gilt nicht für alle Ukrainer
Aus den Zahlen geht auch hervor, dass knapp jede fünfte unerlaubte Einreise auf ukrainische Staatsbürger zurückgeht. Ukrainerinnen und Ukrainer müssen keinen Asylantrag stellen, um einzureisen und Schutz in Deutschland oder einem anderen EU-Staat zu erhalten. Darauf hatten sich die Staaten der Europäischen Union nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verständigt.
Dies bedeute aber nicht, dass jeder Ukrainer und jede Ukrainerin automatisch einreisen dürfe, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. „Ukrainische Staatsangehörige, die seit vielen Jahren im Ausland leben, sind dort durch die Kampfhandlungen in der Ukraine nicht gefährdet.“ Daher bestehe für sie kein Schutzbedarf. Eine Wohnsitzverlegung aus anderen Gründen ohne das erforderliche Visum für den längerfristigen Aufenthalt sei auf Basis der entsprechenden Verordnung nicht möglich.
Grenzkontrollen an allen deutschen Landesgrenzen
Laut Bundesregierung registrierten die Beamten im vergangenen Jahr bei etwa 23 Prozent der unerlaubt Einreisenden an der Grenze ein Asylgesuch. Im Jahr zuvor hatte der Anteil noch bei 44,7 Prozent gelegen.
Seit dem 16. September gibt es stationäre Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen. Eigentlich ist das im Schengenraum nicht vorgesehen und nur befristet zulässig. Zurückgewiesen werden unter anderem Menschen, die kein Asylgesuch stellen beziehungsweise gegen die ein Einreiseverbot vorliegt.