Der beschauliche Ort Maschen südlich von Hamburg ist nur durch Europas größten Rangierbahnhof bekannt.
Jetzt rüttelt eine unrühmliche Klo-Posse das 9000-Städtchen auf! Gemeinde-Bürgermeisterin Emily Weede (62, CDU) will der AfD eine Veranstaltung im Dorfhaus untersagen.
Die Begründung lässt aufhorchen: Weil es u. a. eine Parallelveranstaltung vor dem Gebäude gibt, befürchtet Weede eine „übermäßigen Auslastung der nur begrenzt vorhandenen sanitären Anlagen“. Das geht aus einem anwaltlichen Schreiben hervor, das BILD vorliegt.
Im Klartext: Weil es zu Toiletten-Stau kommen könnte, soll die AfD nicht tagen dürfen!
Weiterhin begründet die Gemeinde das Verbot mit der „Unzuverlässigkeit“ des örtlichen AfD-Vorsitzenden Robert Offermann (42), in Personalunion auch Pressesprecher der Hamburger AfD-Bürgerschaftsfraktion. Er soll in der Vergangenheit schon widersprüchliche Angaben zu geplanten Veranstaltungen gemacht und der Gemeinde so Kosten verursacht haben.
Beide Begründungen stinken aber vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ab. Dort holte sich Weede eine Klatsche.
Warum die Nutzung der Toiletten nicht für zeitgleich stattfindende Veranstaltungen geeignet sei, habe die Bürgermeisterin „nicht ansatzweise dargelegt“. Laut Gericht überschneiden sich die Termine zudem nicht. Auch Offermanns „Unzuverlässigkeit“ reicht den Juristen nicht aus.
Politisch hat die Provinz-Posse Brisanz. Zuletzt scheiterte Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein) mit dem Versuch, der AfD einen Parteitag im Bürgerhaus zu verbieten. Und die Stadt Essen musste den AfD-Bundesparteitag in der Grugahalle zulassen.
Entsprechend genüsslich kommentiert die AfD den vorläufigen Sieg vor Gericht. Weede haben mit ihrer „parteipolitisch motivierten Verweigerungshaltung gravierend gegen die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit der Parteien verstoßen“.
Auf BILD-Anfrage heißt es aus der Gemeinde-Pressestelle: „Aus unserer Sicht wurde der zugrunde liegende Sachverhalt vom Verwaltungsgericht bei der Eilentscheidung nicht zutreffend dargestellt und rechtlich aus unserer Sicht unzutreffend bewertet.“ Deswegen will die Gemeinde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Und weiter: „Die Nutzung der Sanitäranlagen ist nicht das Hauptargument. Es geht vorrangig um die Ausübung des Hausrechts.“ Jetzt müsste es schnell gehen. Denn die AfD will am 28. November tagen.