Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christian Ulmen wegen Verdachts der Nachstellung

Im Fall der von der Schauspielerin Collien Fernandes erhobenen Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen sieht die Staatsanwaltschaft Itzehoe einen Anfangsverdacht gegen Ulmen wegen des Vorwurfs der Nachstellung. Die Auswertung der Berichterstattung des Magazins „Spiegel“ über den Fall habe zu einer Bejahung des Anfangsverdachts geführt, erklärte die Ermittlungsbehörde gegenüber der Nachrichtenagentur AFP am Freitag.

Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass die Unschuldsvermutung gelte. Es werde nun geprüft, ob außer dem Straftatbestand der Nachstellung auch weitere Straftatbestände in Betracht kommen. Im Fall einer Verurteilung drohten für Nachstellung bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe, erklärte die Staatsanwaltschaft. Weitere Auskünfte wollte die Ermittlungsbehörde nicht geben.

Paragraf 238 im Strafgesetzbuch regelt den Straftatbestand der Nachstellung, umgangssprachlich meist Stalking genannt. Laut der „Bild“-Zeitung beziehen sich die Ermittlungen auf Absatz 1 Nr. 7 und 8 des Paragrafen: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt (…) 7. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder 8. eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung vornimmt.“

Collien Fernandes stellte 2024 Anzeige gegen Unbekannt

Zuvor war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein Ermittlungen nach einer Strafanzeige von Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen Unbekannt 2024 wieder aufgenommen hat. Die Ermittlungen waren im Juni 2025 eingestellt worden.

Nach früheren Angaben der Itzehoer Staatsanwaltschaft hatte Fernandes im November 2024 bei der Polizei in Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, da durch eine unbekannte Person ein Fake-Account von ihr erstellt worden sei. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte das Verfahren übernommen, „weil die angezeigte Handlung wohl innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches durch die Anzeigende zur Kenntnis genommen worden ist“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow.

Sie sei darum gebeten worden, für die Ermittlungen relevante Unterlagen zu übersenden. Da sie der Bitte nicht nachgekommen sei und somit Ermittlungsansätze zur Identifizierung des Täters gefehlt hätten, sei das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe eingestellt worden. Fernandes hatte gegenüber „Bild“ und „Tagesspiegel“ dieser Darstellung widersprochen.

Breite Debatte über die Vorwürfe von Fernandes gegen Ulmen

In den vergangenen Tagen gab es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zog es bei Demonstrationen auf die Straße, etwa in Hamburg für mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt.

Vorausgegangen war ein „Spiegel“-Bericht, in dem Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, erhoben hatte. Sie wirft Ulmen im „Spiegel“ vor, täuschend echt aussehende Fake-Profile von ihr auf Social Media erstellt und darüber „hunderte“ Männer kontaktiert zu haben. Dabei soll er sich als Fernandes ausgegeben und mit einigen der Männer sexuelle Gespräche geführt und erotische Bilder und Videos an sie verschickt haben, die den Eindruck erweckten, es handle sich um Aufnahmen von Fernandes. Die Schauspielerin hat auf Mallorca Anzeige erstattet. Das Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, wie eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel.

Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich „in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“ handle. Zudem würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“.

Mehr lesen