Die SPD will Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch streichen und das „Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren“, sagt der SPD-Verkehrsexperte Sören Bartol (50).
Im Entwurf für den Koalitionsvertrag mit der Union schreiben die Genossen: „Wir entwickeln das StGB weiter und prüfen auch, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können. Wir streichen insbesondere § 265a Strafgesetzbuch.“ Der letzte Satz ist rot gefärbt. Bedeutet: Die Union ist GEGEN die Abschaffung.
Darum geht es
► Konkret steht im fraglichen Strafrechts-Paragrafen: „Wer (…) die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (…) in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Würde der Schwarzfahr-Paragraf einfach gestrichen, könnte die „Erschleichung“ allenfalls noch von Verkehrsbetrieben mit einer Geldstrafe geahndet werden – zivilrechtlich. Der Staat aber wäre außen vor und hätte selbst keine Handhabe mehr gegen Schwarzfahrer.
Sozialpolitiker finden das in Ordnung, sie wollen „arme Menschen“, die angeblich nur aus Geldmangel schwarzfahren, vor einer „Doppelbestrafung“ schützen – Geldstrafe UND „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (60 Euro) fürs Fahren ohne Ticket.
Nicht alle in der SPD finden die Idee gut
„Ich weiß nicht, was meine SPD damit bezwecken will“, sagt der Potsdamer Rechtsanwalt Jens Frick (61, SPD): „Mit Politik für Arbeiter hat das nichts mehr zu tun. Jeder zahlende Kunde von Bussen und Bahnen müsste sich fragen, ob er nur zu blöd ist, um ebenfalls ohne Ticket zu reisen. Dann kann man auch gleich das Gratis-Deutschland-Ticket einführen.“
Mit der Idee schaffe die SPD „die gesellschaftliche Redlichkeit wieder ein Stück mehr ab“, kritisiert Frick.