Es ist die 1. Auswertung zur neuen Grundsteuer – und sie zeigt: ein zentrales Steuer-Versprechen von Olaf Scholz (66, SPD) ist definitiv gebrochen!
In der Studie (liegt BILD vor) hat der Eigentümerverband Haus&Grund für bundesweit 1999 Immobilien ermittelt, wie sich die Höhe der Grundsteuer verändert hat. Ergebnis: Die Mehrheit der Eigentümer und Mieter muss seit Jahresbeginn tiefer in die Tasche greifen. Nur ein kleiner Teil zahlt weniger.
Heißt: Insgesamt nimmt der Staat nun mehr ein als vor der Reform.
Doch genau das sollte NICHT passieren. Im Juni 2019 hatte Scholz – damals noch als Finanzminister – im Bundestag versichert: Durch die Reform soll „das Steueraufkommen insgesamt nicht steigen“.
Jetzt steht fest: Scholz lag daneben! Haus&Grund-Präsident Kai Warnecke (53): „Die Politik hat ihr Versprechen gebrochen. Die Reform ist nicht aufkommensneutral.“
„Die Städte sind Kostentreiber Nummer Eins“
► Konkret steigt die Steuerlast bei 79 Prozent der Eigentümer (oder bleibt fast gleich). Im Schnitt werden für Eigentumswohnungen 96 Prozent mehr fällig. Bei Ein- bzw. Zweifamilienhäuser sind es 139 Prozent obendrauf, bei Mehrfamilienhäusern 143 Prozent. Bedeutet oft hunderte Euro, zum Teil weit mehr als 1000 Euro Mehrausgaben pro Jahr. Vermieter legen die Kosten auf die Mieter um.
► Nur 21 Prozent der Eigentümer müssen dagegen weniger Grundsteuer zahlen: Bei Wohnungen im Schnitt 24 Prozent weniger, bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern -19 Prozent, bei Mehrfamilienhäusern -22 Prozent.
Grund für die Unterschiede: Die Höhe der neuen Grundsteuer orientiert sich stärker am Wert einer Immobilie. Außerdem haben viele Kommunen die Steuer-„Hebesätze“ angehoben.
„Die Städte sind Kostentreiber Nummer Eins und machen Wohnen teurer“, schimpft Haus&Grund-Chef Warnecke. Er fordert nun von der nächsten Regierung: Wort halten und eine „Kurskorrektur“ einleiten.
Versprochen – gebrochen! Was sagt Scholz? Ein Regierungssprecher zu BILD: „Es gilt weiterhin, dass ein insgesamt aufkommensneutraler Vollzug der Reform der Grundsteuer angestrebt wird.“ Die Regierung habe an die Kommunen appelliert, auf die „verfassungsrechtlich erforderliche Neubewertung“ gegebenenfalls mit Senkung der Hebesätze zu reagieren.
Es ist offensichtlich anders gekommen…