Immer mehr Kindergeld fließt ins Ausland! 2023 hat die Familienkasse 525,7 Millionen Euro auf Konten außerhalb Deutschlands überwiesen. Zum Vergleich: 2010 waren es 35,8 Millionen Euro (BILD berichtete).

Die Halbjahres-Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die BILD abgefragt hat, belegen: im ersten Halbjahr 2024 wurden mehr als 250 Millionen Euro Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen.

Warum geht so viel Geld ins Ausland? Laut der Bundesagentur für Arbeit gebe es dafür zwei Gründe:

Seit 2010 sei die Zahl der Arbeitnehmer aus EU-Nachbarländern massiv angestiegen: Pendler aus Polen, Rumänien, Tschechien, Kroatien oder Frankreich, die in Deutschland steuerpflichtig arbeiten. Von 313.000 betroffenen Kindern kämen 307.000 aus der EU, davon 171.000 Kinder aus Polen. Über 50 Prozent!

Seit 2010 ist das Kindergeld (ab 1. Kind) von 184 Euro auf 250 Euro gestiegen (Plus 36 %)

Das wird gezahlt

2024 betrug das deutsche Kindergeld monatlich etwa 250 Euro pro Kind. Ab 2025 soll der Betrag auf 255 Euro steigen.

Im Vergleich zu den durchschnittlichen Gehältern in Ländern wie Polen, Rumänien und der Ukraine übersteigt das Kindergeld die jeweiligen nationalen Zulagen massiv.

► Polen (ca. 1.300 Euro, Kindergeld 21 Euro ab 1. Kind). Kinder in Polen erhielten im ersten Halbjahr 111 Mio. Euro aus Deutschland.

► Rumänien (ca. 900 Euro, Kindergeld 25 Euro ab 1. Kind). Im ersten Halbjahr 2024 flossen 27 Mio. Euro nach Rumänien.

► Ukraine (520 Euro, Kindergeld ab 3. Kind: 57 Euro). In die kriegsgeplagte Ukraine floss nur knapp eine halbe Million Euro aus Deutschland.

So fließt Kindergeld ins Ausland

Wenn ein Elternteil in Deutschland lebt, arbeitet oder dort steuerpflichtig ist, kann Kindergeld auch für Kinder gezahlt werden, die in einem anderen EU-Land oder im Europäischen Wirtschaftsraum leben.

Das deutsche Arbeitsministerium regelt diese grenzüberschreitenden Zahlungen. In einigen Fällen wird Kindergeld sogar in bestimmten Drittstaaten gezahlt, wenn ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht – beispielsweise mit der Türkei oder Marokko.

Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: Für den Anspruch auf Kindergeld braucht es in Deutschland eine Steuerpflicht oder bestimmte Versorgungsansprüche wie Renten. Antragsteller müssen der Familienkasse Nachweise vorlegen: Dazu gehören Meldebescheinigungen der Kinder und Einkommensnachweise der Eltern.

Differenzzahlung bei Anspruch im Ausland

Wenn das Wohnsitzland des Kindes ebenfalls Kindergeld zahlt, übernimmt Deutschland häufig eine „Differenzzahlung.“ Das bedeutet, dass die Differenz gezahlt wird, wenn das dortige Kindergeld niedriger ist als das deutsche.

Die Arbeitsagentur machte auf Anfrage klar, man arbeite mit den zuständigen Behörden zusammen, um „Betrugsfälle aufzudecken.“