Köln (Nordrhein-Westfalen) – Ärger für den prominenten ARD-Journalisten Hans-Joachim Seppelt (61). Der russisch-usbekische Geschäftsmann Alisher Usmanow (71) hat den mehrfach prämierten Top-Journalisten bei der Staatsanwaltschaft Köln angezeigt.
Der Vorwurf gegen den ARD-Experten für Doping und Sportpolitik unter anderem bei den Olympischen Sommer– und Winterspielen: üble Nachrede und Verleumdung.
Um was geht es? Seppelt hatte in dem Beitrag „Verdächtige Kampfrichter bei Olympia im Einsatz – 5000 Euro Bestechungsgeld im Säbelfechten“ vom 4. August Usmanow für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich gemacht.
► Usmanow, der sich Anfang 2022 aufgrund von EU-Sanktionen freiwillig von seinem Amt als Präsident des internationalen Fechtverbandes vorübergehend suspendiert hat, wurde unter anderem vorgeworfen, beim Fechten ein „System der Schiedsrichterbestechung etabliert“ zu haben. Der Milliardär zog vor das Zivilgericht. Und bekam Recht.
Das Landgericht Hamburg hat die von Seppelt aufgestellte Behauptung als „unzulässige Verdachtsberichterstattung und als persönlichkeitsrechtsverletzend“ verboten.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts, die die Behauptung oder Verbreitung des Gesagten untersagt, richtet sich gegen den WDR. Der Beitrag wurde mittlerweile gelöscht.
Usmanow stellte Anzeige am 8. Oktober
► Doch Usmanow reichte diese Entscheidung nicht. Er will, dass Seppelt auch strafrechtlich belangt wird – erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln. Die Anzeige wurde laut seiner Anwälte am 8. Oktober elektronisch eingereicht.
Usmanows Anwalt Joachim Steinhöfel (62) zu BILD: „Herr Seppelt und die ARD–Sportschau haben nicht nur grundlegende journalistische Standards und den Pressekodex verletzt. Diese böswillige und niederträchtige Unterstellung ist auch strafbar. Seppelt ging es nur darum, Herrn Usmanow verächtlich zu machen. Fakten hatte er keine. Das ist kein Journalismus, das ist eine Schande.“
Staatsanwaltschaft-Sprecher Ulrich Bremer zu BILD: „Den entsprechenden Eingang einer Strafanzeige kann ich unserem Datenerfassungssystem bislang nicht entnehmen.“
Ganz allgemein ergänzt der Oberstaatsanwalt: „Es ist grundsätzlich so, dass die Staatsanwaltschaft nach Eingang einer Strafanzeige prüft, ob dieser ein sogenannter Anfangsverdacht, also ein Mindestbestand an strafrechtlich relevanten Beweistatsachen zu entnehmen ist. Nur in diesem Falle ist die Staatsanwaltschaft berechtigt, Ermittlungen aufzunehmen.“
Seppelt weiß nichts von einer Usmanow-Anzeige
Der Journalist Seppelt weiß von der Anzeige bislang nichts. Er zu BILD: „Zu der von Ihnen erwähnten Strafanzeige liegen mir weder eine Information der Behörden noch andere Informationen vor. Daher gibt es für mich keinen Anlass, sich zum von Ihnen genannten Sachverhalt zu äußern.“