Mannheim (Baden-Würtemberg) – Hatte Russen-Diktator Wladimir Putin beim Polizisten-Mord von Mannheim die Finger im Spiel?

Der Richter im Prozess um die tödliche Messerattacke auf dem Marktplatz in Mannheim lässt nach Ausstrahlung eines entsprechenden Fernsehberichts mögliche Verbindungen des Angeklagten nach Russland überprüfen.

Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart werde das Landeskriminalamt und die Generalbundesanwaltschaft auffordern, dem Gericht etwaige Erkenntnisse im Vorfeld des Tatgeschehens mitzuteilen, so ein Gerichtssprecher. Eine entsprechende Anfrage werde gegebenenfalls auch an den Bundesnachrichtendienst gestellt.

Verdächtige Suchanfragen aus Russland

In der am späten Sonntagabend ausgestrahlten ZDF-Sendung „Terra X History“ hatte ein Internetprofiler über verdächtige Suchanfragen aus Russland Tage vor der Messerattacke berichtet – mit Begriffen, die Täterwissen vermuten ließen.

► Sicherheitskreise allerdings wiesen darauf hin, dass entsprechende Hinweise auf Google Trends nicht auf Tage genau vor der Mannheimer Messerattacke terminiert werden könnten.

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hat der mittlerweile 26-jährige Angeklagte am 31. Mai 2024 bei dem Angriff in Mannheim sechs Menschen mit einem Messer verletzt: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizist Rouven Laur (29). Der Beamte starb zwei Tage später an seinen schweren Verletzungen.

Angeblich Gelehrter als Chat-Partner

Sulaiman A. hatte sich laut seiner Aussage vor Gericht Bestätigung für seinen geplanten Angriff auf Telegram geholt. Ein Chat-Partner auf dem Messenger-Dienst, eine Art Gelehrter, habe von der Tötung von Polizisten gesprochen, über Mudschaheddin, sagte er Ende März aus. Mit Mudschaheddin sind in der Regel Kämpfer islamistischer Gruppen gemeint.

Die Sicherheitsbehörden sind nach eigenen Angaben nicht in der Lage gewesen, diesen Gelehrten, der sich nur OR nannte, zu identifizieren. Inwieweit dies dem Gericht möglich sein wird, werde vom Verlauf der weiteren Beweisaufnahme abhängen, sagte der Gerichtssprecher.

Der Bundesanwalt geht davon aus, dass Sulaiman A. aus Afghanistan Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat hegt. Dies hat der Angeklagte auch vor Gericht bestätigt. Der Angeklagte hatte zuletzt mit Frau und Kindern in Heppenheim in Hessen gelebt.