Reiche will Einspeisevergütung für Solaranlagen auf Eigenheime komplett streichen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant drastische Einschnitte bei der Förderung privater ​Solaranlagen. Die garantierte Einspeisevergütung etwa für Anlagen auf Dächern soll ⁠wegfallen, hieß es am Freitag aus ihrem Ministerium. Zudem müssen Betreiber neuer Anlagen ihren Strom selbst vermarkten.

Eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ziele darauf ab „Überförderung“ abzuschaffen, hieß es aus dem Ministerium. Bei kleinen PV-Anlagen für das Eigenheim lohne sich die Investition bereits innerhalb weniger Jahre. „Hier bedarf es keiner Förderung auf Kosten des Steuerzahlers.“

„Wir werden nur noch für das zahlen, was tatsächlich einen Nutzen für das Stromsystem bringt“, hieß es weiter. Die garantierte Einspeisevergütung führt demnach dazu, dass auch Solarenergie ins Netz eingespeist wird, wenn bereits genug Strom vorhanden ist.

Betreibern von kleinen Solaranlagen garantiert der Staat aktuell für 20 Jahre einen fixen Preis, wenn sie überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Diese Einspeisevergütung ist bereits stark reduziert worden. Derzeit beträgt sie noch 7,87 Cent pro Kilowattstunde für neue Anlagen und sinkt jedes halbe Jahr um ein Prozent.

Das ist weit weniger als der Marktpreis, für Anlagenbetreiber ist es also oft grundsätzlich rentabler, den Strom selbst zu nutzen, anstatt ihn einzuspeisen. Gerade für Hausbesitzer mit einem E-Auto oder einem Batteriespeicher ist das inzwischen attraktiver.

Mit einem Netzanschlusspaket will Reiche zudem ⁠den ​Ausbau erneuerbarer Energien ‌und der Stromnetze besser verzahnen. Netzbetreiber sollen künftig entscheiden können, welche Erneuerbare-Energien-Anlagen einen Anschluss ans Stromnetz erhalten. Zudem sollen Anlagenbetreiber unter bestimmten Bedingungen keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihre Anlagen aus Gründen der Netzstabilität abgeschaltet werden, und sich an den Kosten des Netzausbaus beteiligen.

Reiches Pläne sind in Teilen der Energiebranche und bei Verbänden für erneuerbare Energien sehr umstritten. Auch aus den Reihen ⁠des ​Koalitionspartners SPD sowie von den Grünen hatte es Kritik gegeben, als erste Details durchsickerten. ⁠Die Gesetzentwürfe wurden nun laut Ministerium in die sogenannte Frühkoordinierung mit dem Kanzleramt gegeben. Das ist die ‌erste formelle Stufe, ⁠in ‌eine Abstimmung ​mit dem ⁠Koalitionspartner erfolgt. ​Erst wenn es grünes Licht vom Kanzleramt ‌gibt, ​geht ein Gesetzentwurf in die Abstimmung mit ‌allen ‌Ministerien.

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