Berlin – Nach der Einigung von Union und SPD zur umstrittenen Zuckersteuer hat das Bundeskabinett am Mittwoch den entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Die Steuer solle dazu dienen, sowohl die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten als auch einen wichtigen Beitrag „zum Schutz der Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen“ zu leisten, hob das Bundesfinanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) hervor. Aus der Getränkewirtschaft kamen indes erneut Warnungen vor einer massiven Belastung.
Laut einem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Entwurf soll die Steuer ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden. Gezuckerte Getränke wie Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare sollen in zwei Stufen besteuert werden: mit 26 Cent pro Liter bei einem Zuckergehalt ab 5 Gramm je 100 Milliliter und mit 32 Cent pro Liter ab 8 Gramm Zuckergehalt je 100 Milliliter. Über die neue Steuer entscheidet noch der Bundestag.
Nicht unter die Steuer fallen: alkoholhaltige Getränke, alkoholfreie Alternativen wie Frucht- und Schaumweine, reine Säfte und ungesüßte Saftschorlen. Auch Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen nicht unter die Steuer fallen. Zwischenzeitlich war auch über einen Entwurf des Bundesfinanzministeriums berichtet worden, der eine dritte, höhere Steuerstufe vorgesehen hatte.
Regierungssprecher dementierte BILD-Bericht
Der nun beschlossene Entwurf sieht Ausnahmen für kleinere Getränkehersteller vor, die weniger als eine Million Liter im Jahr produzieren. Der Bund rechnet durch die neue Steuer mit Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und rund 900 Millionen Euro pro Jahr ab 2028. Die Steuer soll zum 1. Juli 2027 greifen. Ursprünglich sollte sie zum 1. Januar in Kraft treten.
BILD hatte bereits am Freitag den Regierungskompromiss exklusiv gemeldet, Regierungssprecher Stefan Kornelius (60) dementierte den Bericht am Montag. Doch jetzt ist klar: Der BILD‑Bericht stimmte, die Zuckersteuer kommt.
Brisant: Bei der Höhe der Steuer musste Finanzminister Lars Klingbeil (48, SPD) zurückstecken. Die Union setzte durch, dass es bei den zwei Steuerstufen bleibt, die auch die Kommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung empfohlen hatte. Aus der Union war zuvor klargemacht worden: Eine Zuckersteuer gibt es mit ihr nur auf dieser Grundlage.
Klingbeils Finanzministerium hatte ursprünglich deutlich schärfere Pläne verfolgt: eine dritte Steuerstufe für besonders zuckerhaltige Getränke, niedrigere Zucker-Grenzwerte und höhere Abgaben. Doch damit konnte sich Klingbeil nicht durchsetzen.