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Schaffner totgeschlagen: Opfer-Familie boykottiert Prozess

Schaffner totgeschlagen: Opfer-Familie boykottiert Prozess
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Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) – Eklat im Prozess um den totgeprügelten Schaffner Serkan Çalar (36): Die Richter kamen einer Forderung der Nebenklage nicht nach. Deshalb boykottieren die Angehörigen die Plädoyers und die Verkündung des Urteils über Killer Ioanni V. (26).

Die Staatsanwaltschaft wollte Ioanni V. nach der tödlichen Prügelattacke auf den Schaffner wegen Mordes anklagen. Doch das Landgericht Zweibrücken ließ nur ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu. Weil das aber eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags nicht ausschließt, beantragte der Anwalt von Serkans Brüdern, Yalçın Tekinoğlu, am Freitag einen entsprechenden „rechtlichen Hinweis“.

Jeder Schlag „kausal für Tötungserfolg“

Tekinoğlu zu BILD: „Es gibt zahlreiche Zeugenaussagen und auch die Beurteilung der rechtsmedizinischen Sachverständigen und des SEK-Ausbilders, wonach ein Tötungsvorsatz nunmehr nach sechs Prozesstagen auf der Hand liegt.“

Ein Oberkommissar mit Kampfsporterfahrung hatte über den Angeklagten gesagt: „Er muss irgendwelche Erfahrungen haben.“ Auch für den Rechtsmediziner sei jeder der einzelnen Schläge „kausal für den Tötungserfolg“ gewesen. Sie seien besonders gefährlich gewesen, weil sich der Zugbegleiter nicht wehren konnte, weil er zu diesem Zeitpunkt schon bewusstlos war. Tekinoğlu: „Der Angeklagte hat mit jedem weiteren Schlag in gesteigerter Gefährlichkeit und Intensität gehandelt.“

Wichtige Annahme des Gerichts nicht bestätigt

Und: Bei der Abweisung der Mordanklage war das Gericht noch davon ausgegangen, dass beide Seiten aufeinander einschlugen, sich eine Prügelei lieferten. Dafür gab es während des Prozesses aber keine Belege, laut Nebenklage lag keine „aktive Auseinandersetzung“ vor.

Deshalb solle das Gericht „die Beteiligten nicht im Unklaren lassen, ob nun ein Tötungsvorsatz in Betracht kommt oder nicht … Das Gericht sollte für klare Verhältnisse sorgen und allen Beteiligten, auch der Verteidigung des Angeklagten, klar machen, was auf dem Spiel steht: lebenslänglich wegen Mordes“, so der Nebenklagevertreter.

Doch die Kammer wollte nicht. Der Vorsitzende Andreas Herzog verkündete, man werde auf den Antrag nicht reagieren. Denn das würde Hinweise auf das Urteil geben. Zu viel für die Familie des Opfers. Anwalt Yalçın Tekinoğlu zu BILD: „Sie wird aus Protest den Plädoyers und der Urteilsverkündung fernbleiben.“

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