Berlin – Mädchen ohne Kopftuch beschimpft, Mitschüler religiös unter Druck gesetzt, sogar Konvertierungsversuche: Weil an einer Berliner Schule der Glaubensstreit längst im Klassenzimmer angekommen sein soll, haben Richter jetzt ein Gebetsverbot bestätigt!
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass das Diesterweg-Gymnasium die „demonstrative Ausübung religiöser Riten“ weiterhin untersagen darf. Geklagt hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Der Verein sieht in der Regelung einen Verstoß gegen das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz.
Gericht räumt Benachteiligung zunächst ein
Betroffen sind vor allem streng praktizierende muslimische Schülerinnen und Schüler, die ihr Pflichtgebet auch während des Schultags verrichten wollen. Auch, wenn die wenigsten Muslime in Deutschland es so praktizieren, sieht der Islam vor, dass fünfmal am Tag gebetet wird. Nach Darstellung der GFF würden manche Jugendliche deshalb hinter Büschen, Müllcontainern oder sogar in Toiletten beten.
Die Richter räumten ein, dass das Verbot tatsächlich vor allem Muslime trifft. Das islamische Pflichtgebet müsse zu festen Zeiten verrichtet werden und sei durch seine Bewegungsabläufe nach außen sichtbar.
Streng religiöse Schüler üben heftigen Druck aus
Trotzdem hielt die 3. Kammer das Verbot für rechtmäßig. In ihrer Begründung verweisen die Richter auf „ernsthafte Konflikte mit religiösem Hintergrund“ an der Schule. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde versucht, Mitschülern bestimmte religiöse Verhaltensweisen aufzuzwingen. Außerdem habe es Konvertierungsversuche gegeben. Schülerinnen seien beschimpft worden, weil sie kein Kopftuch trugen. Der Schulfrieden sei dadurch konkret gefährdet.
Genau hier setzt das Urteil an: Der staatliche Bildungsauftrag könne nur funktionieren, wenn ein geordneter Unterrichtsablauf gesichert sei. Nach Auffassung des Gerichts würde die sichtbare Verrichtung islamischer Gebete das bereits vorhandene Konfliktpotenzial weiter erhöhen. Das Verbot sei deshalb notwendig, um den Schulfrieden zu wahren.
Warum auch ein Gebetsraum keine Lösung ist
Auch einen Gebetsraum sah das Gericht nicht als Lösung an. Die Schule habe plausibel dargelegt, dass dafür weder Räume noch ausreichend Aufsichtspersonal vorhanden seien. Zudem bestehe die Gefahr, dass bestehende religiöse Konflikte dorthin verlagert oder sogar vertieft würden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.