München – Sie waren fünf und zwölf Jahre alt, als sie in die Hände eines IS-Ehepaars gerieten. Jahrelang wurden die beiden jesidischen Mädchen als Sklavinnen gehalten, misshandelt und sexueller Gewalt ausgesetzt. Jetzt hat das Oberlandesgericht München die beiden Angeklagten zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
Nach Überzeugung von Bundesanwaltschaft und Gericht hielten sich Twana H. S. und Asia R. A. zwischen 2015 und 2017 im Herrschaftsgebiet der Terrormiliz Islamischer Staat im Irak und in Syrien auf. Dort machten sie zunächst ein fünfjähriges jesidisches Mädchen zu ihrer Sklavin. Später geriet auch ein zwölfjähriges Mädchen in ihre Gewalt.
Die beiden Kinder gehörten zur religiösen Minderheit der Jesiden. Gegen sie verübte der IS ab 2014 einen Völkermord. Tausende Menschen wurden ermordet, Frauen und Mädchen verschleppt und versklavt.
Vor Vergewaltigung geschminkt
Die beiden Opfer mussten für das Paar arbeiten, den Haushalt führen und wurden nach der Ideologie der Terrororganisation indoktriniert. Nach den Feststellungen der Anklage soll Twana H. S. beide Mädchen mehrfach vergewaltigt haben. Seine Ehefrau soll die Taten unterstützt haben. Sie habe ein Zimmer vorbereitet und eines der Mädchen geschminkt, bevor es zu den Übergriffen kam.
Auch darüber hinaus waren die Kinder dem Terror des Paars ausgeliefert. Der Mann soll das ältere Mädchen unter anderem mit einem Besenstiel geschlagen haben. Die Frau verbrühte nach Angaben der Bundesanwaltschaft die Hand der jüngeren Gefangenen mit heißem Wasser. Beide Mädchen mussten mehrfach zur Strafe längere Zeit auf einem Bein stehen.
Als die Terrormiliz Ende 2017 immer weiter zurückgedrängt wurde und ihre Gebiete verlor, flohen die Angeklagten aus Syrien. Die beiden Mädchen ließen sie jedoch nicht frei. Stattdessen wurden sie nach den Ermittlungen an andere IS-Mitglieder weitergegeben.
Festnahme in Deutschland
Erst Jahre später wurden die mutmaßlichen Täter in Deutschland gefasst. Im April 2024 nahmen Ermittler die Frau in Regensburg und den Mann im Landkreis Roth fest. Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Nach einem rund eineinhalb Jahre dauernden Prozess folgte das Oberlandesgericht München nun der Anklage in den wesentlichen Punkten. Für die beiden Opfer ist das Urteil ein spätes Ende eines Verfahrens, das die unfassbaren Verbrechen des IS an jesidischen Kindern noch einmal vor Gericht sichtbar gemacht hat.