Dresden – Hier zeigt sich, wie der deutsche Rechtsstaat versagt. Im Europawahlkampf im Mai 2024 hatte ein rechtsextremer Schlägertrupp EU-Politiker Matthias Ecke (43, SPD) beim Aufhängen von SPD-Plakaten in Dresden-Striesen angegriffen und krankenhausreif geschlagen. Der Übergriff sorgte bundesweit für Entsetzen.
Aufgrund des Fahndungsdrucks der Polizei hatte sich der damals 17-jährige Hauptverdächtige Quentin J. im Beisein seiner Mutter wenige Tage später gestellt. Dabei soll er die Schläge gegen den Politiker eingeräumt haben. Ihm und einem Komplizen wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, einem dritten Beihilfe. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Januar 2025 Anklage erhoben.
Prozess drei Jahre nach der Tat
Nun teilte das Gericht auf BILD-Anfrage mit: Die Verhandlungstermine seien für das erste und zweite Quartal 2027 bestimmt. Heißt: Dem Schläger wird erst drei Jahre nach der Tat der Prozess gemacht. Nach BILD-Informationen war erst die zuständige Jugendrichterin (40) aus dem Amtsgericht abgezogen worden, ohne den Fall abzuschließen. Sie wechselte als Referentin ins Justizministerium. Ein neuer Richter musste sich in den Fall einarbeiten.
BILD wollte vom Gericht u.a. wissen, ob die lange Dauer „Auswirkungen auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates haben kann“. Gerichtspräsident Dr. Holger Schindler lässt ausrichten: „Die zuständigen Richter bearbeiten die Verfahren in richterlicher Unabhängigkeit. Wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung bewertet die Verwaltung des Gerichts nicht, wie einzelne Verfahren geführt werden.“ Dann verweist das Amtsgericht auf eine offensichtlich angespannte Personalsituation.
Justizministerium widerspricht
Das sieht Sachsens Justizministerium anders. Die Personalquote am Amtsgericht Dresden liege bei 96 Prozent. Laut Statistik betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Jugendstrafverfahren an Amtsgerichten im Vorjahr 4,3 Monate.
Justizministerin Prof. Constanze Geiert (59, CDU) forderte erst kürzlich eine „konsequentere Reaktion des Rechtsstaates auf schwere Gewaltstraftaten junger Menschen“. BILD konfrontierte sie mit dem Widerspruch zum Fall Ecke. Die ausweichende Antwort aus ihrem Ministerium: „Aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Gerichte kommentiert das Justizministerium grundsätzlich keine Gerichtsverfahren oder Gerichtsentscheidungen.“
Prügel-Opfer sauer über Verzögerung
Was im Fall Ecke schieflief, will niemand konkret sagen. Doch wie bestraft man jemanden drei Jahre nach der Tat? „Nach so langer Zeit gibt es für den Täter einen erheblichen Strafrabatt“, so der Dresdner Strafverteidiger Gerhard Rahn (53). „Ich halte es sogar für denkbar, dass nunmehr die Einstellung des Verfahrens gegen kleine Auflagen in Betracht kommen könnte.“ Prügel-Opfer Matthias Ecke sagte bereits 2025 zu BILD: „Diese dauernde Verzögerung befremdet mich. Gerade im Jugendstrafrecht ist Tempo wichtig.“