Köln – Rückschlag für die Konkurrenz der Deutschen Bahn! Neue Zuganbieter sollten auf Deutschlands überfüllten Schienen künftig bessere Chancen bekommen. Doch jetzt hat das Verwaltungsgericht Köln eine wichtige Regel für mehr Wettbewerb gekippt. Für die Deutsche Bahn ist das ein Erfolg vor Gericht.
Worum geht es?
Auf vielen wichtigen Bahnstrecken ist kaum noch Platz für zusätzliche Züge. Die Bundesnetzagentur hatte deshalb im Juli entschieden: Auf besonders stark befahrenen Strecken sollten mindestens 25 Prozent der verfügbaren Fernverkehrskapazitäten für Konkurrenten der Deutschen Bahn frei bleiben – allerdings nur, wenn mehrere Anbieter um den knappen Platz konkurrieren.
Dagegen wehrte sich die Bahn-Tochter DB InfraGo, die das Schienennetz betreibt. Mit Erfolg: Das Gericht erklärte die Regelung im Eilverfahren für rechtswidrig. Die Bahn muss die vorgeschriebene Quote damit vorerst nicht umsetzen. Besonders betroffen ist ein neuer Konkurrent aus Italien.
Die Bahn-Tochter begrüßt die Entscheidung. Das Urteil schaffe Klarheit und bestätige die bisherigen Regeln für die Vergabe von Zugstrecken. Ziel der Klage seien „frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen für alle“ gewesen, erklärt DB InfraGO.
Auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) begrüßt das Urteil. Ihr Vorsitzender Martin Burkert geht mit der Bundesnetzagentur hart ins Gericht: „Setzen, sechs!“ Die Behörde habe eine Entscheidung getroffen, die vielen Bahnkunden geschadet hätte. Burkert fordert: „Die Deutsche Bahn muss sich dem Wettbewerb stellen, aber nur ein fairer Wettbewerb kann ein Gewinn für die Bahnkunden sein.“
Italienischer Bahn-Konkurrent will Milliarden investieren
Der italienische Zuganbieter Italo will ab April 2028 in Deutschland durchstarten und rund 3,6 Milliarden Euro investieren. Geplant sind neue Schnellzugverbindungen von München über Köln nach Dortmund sowie von München nach Berlin. Insgesamt sollen perspektivisch 56 Zugfahrten pro Tag angeboten werden. Italo hatte sich bei der Bundesnetzagentur beschwert, weil dem Unternehmen die nötige Planungssicherheit für seine neuen Verbindungen fehlte. Die nun gekippte Regel sollte Abhilfe schaffen.
Und was bedeutet das für Bahnreisende?
Mehr Konkurrenz könnte langfristig für zusätzliche Verbindungen, besseren Service und günstigere Tickets sorgen. Ob das Urteil die Pläne von Italo tatsächlich gefährdet, ist allerdings noch offen. Fest steht: Der geplante Einstieg 2028 ist durch die Gerichtsentscheidung nicht verboten.