Hat die AfD aussichtsreiche Listenplätze zur Landtagswahl in Niedersachsen gegen Geldzahlungen vergeben? Diesen Vorwurf hatte der frühere Landtagsabgeordnete Christopher Emden (47) erhoben, sprach von einer „Kriegskasse“ bei der Partei.
Im Zentrum der Anschuldigungen: der heutige AfD-Landeschef und Landtagsabgeordneter Ansgar Schledde (47). Der stritt die Vorwürfe ab – und zog gegen Emden vor Gericht. Zunächst ohne Erfolg: Das Landgericht Verden hatte die Behauptung von mutmaßlich gekauften Listenplätzen als wahr eingestuft.
Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Celle jetzt aufgehoben, nachdem Schledde in Berufung gegangen war. Emden muss seine Anschuldigungen vorerst unterlassen. Allerdings kann er nun seinerseits Einspruch gegen den Gerichtsentscheid einlegen.
„Die bösartigen Behauptungen des Beklagten haben sich als das herausgestellt, was sie sind: Falschaussagen, die einzig getätigt wurden, um der AfD Niedersachsen zu schaden“, sagte Schledde am Montag.
Die Vorwürfe beschäftigen aber weiterhin die Staatsanwaltschaft Hannover, die wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Parteiengesetz ermittelt und im April die AfD-Landesgeschäftsstelle in Hannover durchsucht. Und im Dezember entscheidet der Staatsgerichtshof in Bückeburg, ob die Landtagswahl 2022 rechtmäßig war.
Der Wahlprüfungsausschuss im Landtag hatte Neuwahlen im vergangenen Jahr bereits abgelehnt.