Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro steigen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von derzeit 12,82 Euro soll in zwei Schritten bis zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Dies sieht ein am Freitag mitgeteilter Beschluss der Mindestlohnkommission vor, der formell vom Bundesarbeitsministerium umgesetzt werden muss. 2026 soll der Mindestlohn im ersten Schritt auf 13,90 Euro steigen.

Die Entscheidung sei von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern im Gremium „einstimmig“ getroffen worden, sagte die Vorsitzende Christiane Schönefeld. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung.

Die Kommission blieb damit unter der Zielmarke, die vor allem die SPD vorgegeben hatte. Die Sozialdemokraten hatten erklärt, der Mindestlohn werde noch 2026 auf 15 Euro steigen. Diese Marke wird nun nicht einmal 2027 erreicht. Der designierte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte im Nachrichtenmagazins „Politico“ am Freitag gesagt, dass der umstrittene Wert 2026 aus SPD-Sicht auch etwas unter den erwünschten 15 Euro liegen dürfe: „Wenn er knapp drunter ist, würden wir kein Gesetzgebungsverfahren da anschließen.“

Schönefeld sprach von einem tragfähigen Kompromiss, der für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Betriebe sorge. Mit Blick auf in der Öffentlichkeit geäußerte Erwartungen über einen Mindestlohn von 15 Euro sprach sie von sehr schwierigen Gesprächen. Der Verhandlungsführer des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Stefan Körzell, sagte, es seien „harte Verhandlungen“ gewesen. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Steffen Kampeter, kritisierte den großen Druck, der in den letzten Monaten von politischer Seite auf die Kommission ausgeübt worden sei.

Nun ist Bärbel Bas am Zug

Über Wochen war man sich in dem Gremium aber uneins gewesen, wie aus Verhandlungskreisen verlautete. Wäre die unabhängige Mindestlohnkommission nicht zu einer Einigung gekommen, hätte der Gesetzgeber handeln können.

Die Mindestlohnerhöhung muss von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) per Rechtsverordnung umgesetzt werden. Die Bundesregierung kann den Beschlussvorschlag nicht ändern. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 sei „erreichbar“.