Er ist der wichtigste Vertraute von Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD): Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt, der für Hamburg-Eimsbüttel in den Bundestag einziehen will, verteidigt eisern die Migrationspolitik von Scholz!
Das sagt Schmidt dazu, dass …
… viele frühere SPD-Wähler jetzt die AfD wählen – wegen der Migrationspolitik.
Schmidt: „Das ärgert mich deswegen auch so, dass man mit diesem Sprücheklopfen durchkommt – und alle sagen jetzt auf einmal, dass die CDU die richtigen Vorschläge macht. Wir haben in den letzten drei Jahren die weitreichendsten Verschärfungen im Migrationsbereich und im Abschieberecht vorgenommen, die dieses Land gesehen hat seit vielen, vielen Jahren.“
… die SPD ihre Ex-Wähler von der AfD kaum zurückbekommt:
Schmidt: „Das Problem ist ein bisschen, dass die Debatte schief ist. Das ist genau so, wie Sie das jetzt machen: ‚Ja, aber das reicht alles nicht. Und Sie können sich doch nicht immer auf das Recht berufen, oder die Gerichte.‘ (…) In Wahrheit geht es aber um das Lösen der Probleme. Also ist es erst mal wichtig anzuerkennen, dass wir ein Thema haben, dass wir ein Problem haben. Das hat der Kanzler gemacht. Übrigens, früher, als das alle anderen hier beschrieben haben, sind ja sehr viele sehr spät jetzt aufgewacht.“
… dass CDU/CSU den Familiennachzug von Migranten begrenzen, SPD aber nicht.
Schmidt: „Im letzten Jahr waren das 60 Prozent Kinder, die zu ihren Eltern gekommen sind. Wir hatten das noch in der Großen Koalition auf 1000 Personen pro Monat gedeckelt. Die CDU wollte jetzt diesen Familiennachzug gänzlich abschaffen. Dagegen spricht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.“
… es in Deutschland 42.000 Ausreisepflichtige und 180.000 geduldete, also ebenfalls ausreisepflichtige Migranten gibt – insgesamt mehr als 220.000 Menschen, die nicht hier sein dürften.
Schmidt: „Das muss man trennen, weil diejenigen, die eine Duldung haben, da gibt es ja Abschiebehemmnisse, die dürfen also nicht zurückgeführt werden. Deswegen haben die eine Duldung, haben keinen Schutzanspruch. (…) Nun muss man wissen, dass das ganze Thema Rückführungen und Abschiebungen eine reine Länderzuständigkeit ist. Der Bund kann unterstützen, zum Beispiel, indem er Charterflüge in die entsprechenden Länder bereitstellt oder indem die Bundespolizei hilft.“
… der Kanzler die Schuld auf die Länder schiebt.
Schmidt: „Ein großes Problem ist, dass unsere Ausländerbehörden zu zwei Dritteln nicht digitalisiert sind. Das heißt, wir schieben im Moment Papierakten von einer Institution zur nächsten. Das ist absolut inakzeptabel. Und das führt dann auch dazu, dass Vorgänge nicht so schnell bearbeitet werden, wie es sein müsste. Das haben wir in Aschaffenburg gesehen, das haben wir aber ehrlicherweise auch in Solingen gesehen.“
… zum Vorwurf, die CDU packe die Asyl-Wende an – anders als die SPD.
Schmidt: „Es war eine reine PR-Aktion, wo er markieren wollte: Ich bin der stramme Max, ich bin der Führer, ich mach das und hat dafür den demokratischen Konsens zerstört, indem er das mit der AfD durchgebracht hat. Deswegen sind ja viele auch in der Union sehr unglücklich. Die ehemalige Kanzlerin hat sich entsprechend zu Wort gemeldet.“
… Italien 2024 von mehr als 12.000 Migranten aus Deutschland nur drei zurücknahm – obwohl Rom zuständig war.
Schmidt: „Genau deswegen haben wir dieses gemeinsame europäische Asylsystem jetzt gemacht. Also die Reform. Acht Jahre lang ist darüber ergebnislos in Europa verhandelt worden, weil es eben unterschiedliche Interessen gibt. Und jetzt haben wir das auch durch intensiven Einsatz des Bundeskanzlers, der Innenministerin und auch durch mich hingekriegt.“
… SPD-Kanzler-Legende Helmut Schmidt sagte: „Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft mehr Probleme, als dass es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann.“
Schmidt: „Wir sollten weiterhin für Menschen in Not da sein. Das ist unsere Aufgabe als Menschheit und gerade Deutschland hat da eine Verantwortung. Was aber nicht geht, ist, dass Leute sich auf diese Schutzmöglichkeiten berufen, die unter keinem Aspekt einen solchen Anspruch geltend machen können.“