Mehr Millionen für die Filmförderung

Das von der jeweiligen Bundesregierung zur Förderung der Kultur bereitgestellte Geld, genauer gesagt: Der Etat des Staatsministers für die Kultur und die Medien ist der letzte, dessen jährliche Steigerungen noch bejubelt werden – schon woanders lösen anschwellende Staatsausgaben eher gemischte Gefühle aus. Und der Kulturetat wird tatsächlich um etwa zehn Prozent anwachsen, falls der Bundestag im Herbst zustimmt. Mit 2,5 Milliarden Euro ist der Kultur-Säckel in der Tat so prall wie nie zuvor – und das, während der Bundesfinanzminister alle anderen Ressorts mit Blick auf Haushaltslücken in den nächsten Jahren zur strengsten Disziplin ermahnt.

„Mehr“ Kultur steht allerdings nicht unbedingt in Aussicht. Mit dem finanziellen Zuwachs werden im Wesentlichen Verpflichtungen erfüllt, die aus der vergangenen Legislaturperiode stammen, also Mittel für die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, 10 Millionen Euro, dann 22 Millionen für die Freiheits- und Einheitsdenkmäler in Leipzig und Berlin, den Bundesbeitrag für die Bayreuther Festspiele und so weiter. In den Kultureinrichtungen steigen die Kosten wie überall, es ist schon teuer genug, den Istzustand zu erhalten. Substanziell fällt jedoch die Steigerung für die Filmförderung aus, auch sie vom 2025 in Kraft getretenen Filmförderungsgesetz gefordert, aber doch in der Höhe überraschend: von 133 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro. Die Erhöhung ist dem neuen Finanzstaatssekretär Björn Böhning zu verdanken. Böhning arbeitete bis vor Kurzem als Lobbyist der Filmwirtschaft, und er weiß um deren dramatische wirtschaftliche Lage.

Wie denn der Etat des Bundeskulturbeauftragten, so hoch er sein mag, immer schon verplant ist und nur sehr wenig Spielraum für politische oder kulturelle Weichenstellungen eröffnet. Frische fünf Millionen Euro will der Staatsminister allerdings für ein Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft aufwenden. Das ist eine geschichtspolitische Setzung, doch nicht, weil ein solches Mahnmal politisch strittig wäre. Die Entscheidung fällt mitten in die Debatte um das Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung. Dieses Konzept, eine Art Leit- und auch Finanzierungsfaden der bundesdeutschen Erinnerungskultur, hatte Claudia Roth, grüne Vorgängerin im Amt, überarbeitet – und in ihrem Sinn auch politisch einfärben lassen. Es formulierte die Absicht, dem Gedenken an die Nazi-Gewaltherrschaft und an die SED-Diktatur ein Erinnern an die deutsche Kolonialvergangenheit an die Seite zu stellen.

Von dieser Absicht ist nun nicht mehr die Rede. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, ohnehin im Verdacht, „progressive“ Kulturziele unionsmäßig zu unterwandern (gerade untersagte er seiner Behörde, Gendersprache zu verwenden), steht hier in einer Art vorwegnehmenden Kritik. Sein in Arbeit befindliches neues Gedenkstättenkonzept wird aller Voraussicht nach keinen nachdrücklichen Bezug auf den Kolonialismus mehr enthalten. Die Mittel werden also nicht für ein Projekt der Grünen verwendet. Darin besteht vorläufig die feine, für die Grünen jedoch schmerzliche Neuausrichtung der Bundeskulturpolitik.

Zur Wahrheit gehört allerdings, dass Roth keinen konkreten Vorschlag für ein Kolonialismus-Mahnmal hinterlassen hat. Die Leiter der Gedenkstätten hatten davor gewarnt, die Aufwendungen für die Erinnerungskultur weiter zu splitten und ihre Häuser finanziell zu schwächen. Sie verwiesen auch darauf, dass der bestehende Mangel an Dokumentationen und Objekten die Einrichtung eines wissenschaftlich fundierten Kolonialmuseums nicht rechtfertige.

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