Nach drei erbitterten Verhandlungsrunden war eine Tarifeinigung für die 2,6 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen Mitte März gescheitert. Jetzt hat die Schlichtungskommission einen Vorschlag zur Einigung vorgelegt.
Die Empfehlung sieht einen komplexen Mix aus mehr Gehalt und zusätzlichen freien Tagen und freiwilliger Mehrarbeit vor. „Das Ergebnis liegt im Bereich der zuletzt erzielten Einigungen und gibt zugleich neue Perspektiven für flexibles Arbeiten und auch für die Möglichkeit, mehr zu arbeiten“, erklärt Hessens Ex-Ministerpräsident Roland Koch (66, CDU), Vorsitzender der Schlichtungskommission.
Das Gremium schlägt einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 27 Monaten vor.
► Gehalt: Dabei soll es zum 1. April dieses Jahres eine lineare Gehaltserhöhung in Höhe von 3 Prozent, mindestens aber 110 Euro geben. In einem zweiten Schritt soll zum 1. Mai 2026 ein weiteres Lohnplus von 2,8 Prozent folgen.
Zum Vergleich: Die Gewerkschaften hatten ursprünglich eine Gehaltserhöhung von 8 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten gefordert. Die Arbeitgeber sollen unbestätigten Meldungen zufolge bis zu 5,5 Prozent angeboten haben.
► Schichtarbeit und Sonderzahlungen: Zum 1. Juli sollen die Zulagen für Schichtarbeit auf 100 Euro, bei Wechselschichten auf 200 Euro angehoben werden. Die Jahressonderzahlungen sollen 2026 erhöht werden.
Teil der Jahreszahlung für freie Tage
► Freie Tage: Künftig sollen Beschäftigte einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage eintauschen können (ausgenommen sind Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen). Alternativ zu den Abschlägen können Beschäftigte freiwillig ihre Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden erhöhen. Zudem empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.
► Auszubildende: Studenten, Azubis und Praktikanten sollen ab 1. April 75 Euro mehr bekommen, ab 1. Mai 2026 soll eine erneute Erhöhung um 75 Euro folgen. Zudem ist eine Regelung zur unbefristeten Übernahme vorgesehen.
► Tarifverträge: Für die Beschäftigten des Bundes werden bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen in Ost und West angeglichen.
Über den Schlichtungsvorschlag verhandeln die Tarifparteien (Bundesinnenministerium und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie die Gewerkschaften Verdi und dbb) am 5. April in Potsdam.
Während des Tarifstreits hatte es bundesweit etliche Warnstreiks gegeben. Aktuell gilt die Friedenspflicht. Roland Koch gibt sich optimistisch: „Jetzt muss in den kommenden zwei Jahren niemand mehr Einschränkungen durch Arbeitskämpfe im bei Weitem größten Tarifbereich Deutschlands befürchten.“