Länder legen Reformplan für Öffentlich-Rechtliche vor

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben ihren Entwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt. Zentrales Ziel des neuen Staatsvertrags soll eine Reduzierung der Hörfunkprogramme sowie der rein digitalen Spartensender sein, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei in Mainz mit.

Der Regierungschef von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, kommentierte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle „digitaler und zukunftsfester, aber auch effizienter und sparsamer“ werden. Der SPD-Politiker leitet derzeit die Rundfunkkommission der Länder. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) betonte die Wichtigkeit, auf „Kosten und Effizienz zu achten“.

Zeitgleich mit dem Entwurf begann auch die öffentliche Onlineanhörung, deren Beteiligungsfrist am 11. Oktober endet. Dort können alle Interessierten ihre Meinung zu den Vorschlägen abgeben.

Weniger Radioprogramme

Konkret sieht der Vorschlag der Länder vor, die Zahl der Radioprogramme der öffentlich-rechtlichen Anstalten grundsätzlich auf jeweils vier zu begrenzen. Sonderregelungen soll es für Landesrundfunkanstalten geben, die mehrere Bundesländer abdecken, was etwa den SWR oder NDR betreffen würde. 

Zudem sei pro sechs Millionen Einwohner ein weiteres Hörfunkprogramm erlaubt, das beträfe beispielsweise den WDR. Dieser dürfte im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mit derzeit 17,9 Millionen Einwohnern auf insgesamt sechs Radiowellen senden. Der NDR wiederum, der für Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg zuständig ist, hätte ungeachtet der Einwohnerzahl acht Kanäle zur Verfügung.

Fusion von Spartensendern

Im Bereich der Spartensender soll die Zahl der Programme durch eine Art Poolbildung gesenkt werden. Die Kanäle phoenix, tagesschau24, ARD-alpha und ZDF-Info sollen zu einem gemeinsamen Informations- und Bildungsangebot zusammengefasst werden. Die Kultursender arte und 3sat sollen ebenfalls jeweils zu einem Sender verschmelzen.

Weiterhin soll das Angebot von digitalen Verbreitungskanälen wie Apps, Mediatheken und Webradios nach dem Maßstab der „Erforderlichkeit“ begrenzt sowie grundsätzliche Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Haushaltsführung in dem Vertrag verankert werden. Vor Investitionen soll es verpflichtende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geben und die Kostentransparenz insgesamt erhöht werden.

Neuer Vertrag ab Sommer 2025 geplant

Über eine neue „Aktualitätsklausel“ soll der Rückgriff auf Sendungen, die länger als 14 Tage zurückliegen, ausgeschlossen werden. Zudem sollen die Ausgaben für Sportübertragungen auf acht bis zehn Prozent der gesamten Programmaufwendungen begrenzt und nochmals um einen noch festzulegenden Satz gekürzt werden.

Im Anschluss an die Onlineanhörung werde die
Ministerpräsidentenkonferenz der Länder noch im Oktober über den Vertrag
sowie „Finanzierungsfragen“ beraten, hieß es vonseiten der
Landesregierung in Mainz. Der Staatsvertrag muss dann noch von
sämtlichen Landtagen ratifiziert werden. Planmäßig soll er ab Sommer 2025 gelten.

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