Wie viel hat Friedrich Merz (69, CDU) den Grünen zugestanden, um Kanzler zu werden? „Klimaneutralität“ soll plötzlich ins Grundgesetz, soll dort als Ziel eines Teils der Investitionen aus dem 500-Milliarden-Schuldentopf für Infrastruktur genannt werden.
BILD fragte Merz: „Muss die deutsche Wirtschaft nun damit rechnen, dass durch den Einfluss der Grünen die Wirtschaft noch mehr gegängelt wird und es zu noch mehr Klagen gegen Projekte kommen könnte?“
Friedrich Merz: „Die Herstellung von Klimaneutralität ist spätestens seit dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 ein bereits bestehender Verfassungsauftrag. Auf das Jahr 2045 haben sich Bundestag und Bundesrat im Klimaschutzgesetz verbindlich geeinigt. Unsere Verabredung, das Grundgesetz zu ändern, ändert also an dieser Aufgabe nichts.“
Aber wie realistisch ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2045? Und werden Sie sich dafür einsetzen, dass es erreicht wird?
Merz: „Wir haben uns politisch und auch gesellschaftlich auf dieses Ziel verständigt, und dabei sollte es bleiben. Auch die CDU hat es so beschlossen! Wir werden dieses Ziel erreichen, wenn wir vor allem mit neuen Technologien an die Aufgabe herangehen. Genau darauf wollen wir uns in der nächsten Regierung verständigen.“
Können Umweltverbände das Klimaziel 2045 einklagen, wenn es in der Verfassung steht?
Merz: „Nein. Die jetzt vorgesehene Verfassungsänderung macht den Weg frei für zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz, aber keineswegs für neue Klagemöglichkeiten. Das Jahr 2045 steht deshalb auch allein im Zusammenhang mit dem Verwendungsnachweis der zusätzlichen Investitionen aus dem Sondervermögen, nicht als neues Staatsziel, im Grundgesetz. Und das ist auch das gemeinsame Verständnis von CDU/CSU, SPD und Grünen aus der Verhandlungsgruppe.“