Manuel Neuer (38) muss sich verantworten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht mit einer Unterlassungsklage gegen die von Neuer mitgegründete Kosmetikfirma „Kosmetikwerke AG“ vor.

Dort ist der Torwart des FC Bayern nicht nur Werbegesicht, sondern auch Miteigentümer und Aufsichtsrat. Auch die ehemalige Tennis-Spielerin Angelique Kerber (36) ist Mitgründerin des Unternehmens.

Der vzvb wirft der Neuer-Firma irreführende Werbung vor.

Eine Sprecherin des Bundesverbands sagt gegenüber WELT AM SONNTAG: „Wir haben eine Beschwerde über die Werbung für die Produkte der Marke Newkee erhalten und das Unternehmen Deutsche Kosmetikwerke AG deshalb abgemahnt.“

Und konkret weiter: „Die Produkte werden damit beworben, dass sie ‚klimaneutral‘ seien und erwecken aus unserer Sicht den Eindruck, dass sie lediglich aus ‚natürlichen Inhaltsstoffen‘ bestehen würden. Das ist nach unserer Überzeugung irreführend.“

Und um diese Formulierungen auf den Produkten von Newkee geht es: „Zuverlässiger Sonnenschutz kombiniert mit natürlicher Kosmetik“ und „Natürliche Pflege ohne Kompromisse“.

Das Unternehmen wollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben, der vzbv reichte Klage beim Landgericht Marburg ein. Das Gericht bestätigte WELT AM SONNTAG das eingeleitete Verfahren. Derzeit läuft noch die Frist zur Klageerwiderung, teilte ein Sprecher des Gerichts mit.

Aber: Die Deutsche Kosmetikwerke AG habe dem Gericht bereits angezeigt, dass sie sich gegen die Vorwürfe verteidigen will.

In einem Schreiben einer von der Deutsche Kosmetikwerke AG beauftragten Anwaltskanzlei heißt es: „Zudem sind die rechtlichen Bewertungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands unzutreffend, wie die gerichtliche Auseinandersetzung zeigen wird.“

Ein Sprecher von Manuel Neuer lehnte eine Stellungnahme ab.

Es ist nicht der einzige Zwist, mit dem sich Neuer in seiner Firma auseinandersetzen muss – es geht auch um einen Gegenantrag bei der Hauptversammlung der Deutsche Kosmetikwerke AG.

Dort hatte ein Aktionär beantragt, Neuer die Entlastung als Aufsichtsrat zu verweigern. In einem im „Bundesanzeiger“ veröffentlichen Statement heißt es: „Herr Neuer war zeitgleich im abgelaufenen Geschäftsjahr mit seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft auch Werbegesicht für die Produkte der Gesellschaft. Als Aufsichtsratsmitglied konnte Herr Neuer damit aufgrund seiner Selbstbetroffenheit die Werbungskosten des Unternehmens nicht objektiv kritisch kontrollieren.“

Aus einem Schreiben der Anwaltskanzlei der Deutsche Kosmetikwerke AG geht hervor: „Es besteht keinerlei Anlass für die Annahme eines Interessenkonfliktes im Hinblick auf seine Tätigkeit.“