Weil den Ermittlern die Werkzeuge fehlen, kommen tausende Kinderpornografie-Täter davon. Experten fordern jetzt die politische Wende!

▶︎ 2023 gingen 180.300 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte beim Bundeskriminalamt (BKA) ein, knapp die Hälfte (rund 89.350) enthielt strafbare Handlungen. Die Hinweise enthielten oft IP-Adressen, über die die Taten begangen wurden.

Aber: Die IP-Adressen werden in Deutschland nicht gespeichert. Es gibt keine Regeln, die die Kommunikationsanbieter dazu verpflichten. Das heißt: Deutliche Hinweise auf die Identität der Täter werden einfach gelöscht – und sind für die Ermittler wertlos!

▶︎ Und das führt dazu, dass im letzten Jahr ganze 16.923 Verfahren zu Kinder- und Jugendpornografie bei deutschen Internetnutzern ohne Aufklärung endgültig eingestellt werden – weil die Identität der Täter nicht geklärt werden konnte.

Experten fordern jetzt: Das muss sich ändern!

Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie ist die IP-Adresse „oftmals der einzige und schnellste Ermittlungsansatz, um Täter aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich andauernden Notlage zu befreien“, sagt Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds (DRB) zu BILD. „Wie bei der Zuordnung des Fahrzeugkennzeichens zum Halter würde damit lediglich eine verlässliche Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber ermöglicht.“

Rebehn fordert: „Es ist höchste Zeit, die politische Blockade der vergangenen Jahre zu beenden. Es braucht jetzt dringend einen Neustart in der Rechts- und Innenpolitik.“

Fakt ist: Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich erlaubt. Deutschland könnte also so eine Verpflichtung für die Kommunikationsunternehmen einführen.

Das Argument gegen so eine Regelung: Datenschutz!

„Insbesondere die FDP hat es in der Ampel-Koalition bis zuletzt abgelehnt, zur Verfolgung schwerer Straftaten eine rechtsstaatlich eng beschränkte, auf einige Wochen befristete Speicherpflicht für IP-Adressen einzuführen“, kritisiert Rebehn.

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (53, CDU) appelliert: „Wir müssen uns doch fragen, ob wir weiterhin zusehen wollen, wie Täter die Anonymität des Internets ausnutzen.“