Nach dem Pali-Tuch-Eklat im Bundestag fordern drei Unionsabgeordnete ernste Konsequenzen. In einem Schreiben, das BILD vorliegt, dringen der Kohl-Enkel Johannes Volkmann (28, CDU), Daniela Ludwig (49, CSU) und Pascal Reddig (29, CDU) auf eine klare Ansage von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (52, CDU): Dürfen Abgeordnete im Parlament ein Pali-Tuch tragen?
Der Auslöser: Die frisch gewählte Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk (32) erschien am ersten Sitzungstag demonstrativ mit dem umstrittenen Palästinensertuch (Kufiya) im Plenum. Ein Symbol, das längst zum Erkennungszeichen von Israel-Hassern, Antisemiten und Hamas-Anhängern geworden ist.
„Klarer Verstoß“ gegen die Würde des Parlaments
Die Unionsabgeordneten äußern in ihrem Brief deshalb ihr „großes Befremden“. Die Kufiya sei ein Symbol des „Widerstands“ gegen Israel, der „allzu oft in Form von Terror, antisemitischer Hetze und Gewalt Ausdruck findet“.
Da auch die Terrororganisation Hamas das Tuch als Erkennungszeichen nutzt, sehen sie darin einen klaren Verstoß gegen „die Würde des Hohen Hauses“.
Um ihre Forderung zu untermauern, verweisen die drei Abgeordneten auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2019: Damals wurde ein Parlamentarier gerügt, weil er einen Antifa-Sticker trug. Die Begründung lautete, dass Symbole politischer Gewalt im Plenarsaal nichts zu suchen hätten.
Es sei „langjährige Rechtslage und geübte Praxis im Deutschen Bundestag, dass Symbole politischer Gewalt im Plenarsaal gerügt werden“, so Volkmann, Ludwig und Reddig.
Ramelow mit verstörendem Vergleich
Besonders empört sind die drei Abgeordneten darüber, dass Bundestags-Vize Bodo Ramelow das Tragen der Kufiya verteidigte – und sie sogar mit religiösen Symbolen wie der Kippa oder dem Davidstern verglich.
„Sollte sich eine solche Haltung auch in der Auslegung der Geschäftsordnung bei künftigen Debatten widerspiegeln, schadet das nach unserer Auffassung dem Ansehen des Parlaments“, schreiben sie.
Daher ihre klare Forderung: Klöckner soll prüfen, ob das Tragen der Kufiya mit der Geschäftsordnung des Bundestags und der Würde des Parlaments vereinbar ist. Sie regen deshalb die Behandlung des Themas im Präsidium an.