Wie ernst meint es der Staat damit, kriminelle Ausländer konsequenter abzuschieben? Ein Fall aus Hamburg zeigt, dass längst nicht alle Mittel ausgeschöpft werden.

Amir N. (19) ist afghanischer Intensivtäter, Kopf einer kriminellen und brutalen Bande. Ihre Mitglieder, Afghanen, Syrer, Iraner, terrorisieren ganze Stadtteile, begehen schwere Raubüberfälle, handeln mit Drogen, haben Waffen! Ihre Taten begehen die Brutalo-Ausländer um Amir N. häufig am Hamburger Pracht-Boulevard Jungfernstieg.

Dennoch: Die Behörden der Stadt verlängerten dem Mann, der 2015 als Zehnjähriger mit seinen Eltern und drei Geschwistern nach Deutschland kam, jetzt wieder einmal die sogenannte Fiktionsbescheinigung, die ihm ein weiteres halbes Jahr bei uns garantiert.

Keine Abschiebung! Senat will Strafverfahren abwarten

Offiziell, weil noch der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden soll. Wird er in dem Prozess, bei dem es mit hoher Wahrscheinlichkeit um schweren Raub mit einer Schusswaffe geht, verurteilt, könnte es für ihn endlich eng werden.

N. wird schon seit 2022 im sogenannten „Obachtverfahren“ geführt, in dem die Polizei die strafrechtlich auffälligsten Gewalttäter unter 21 Jahren zusammenfasst. Im April rückte das SEK bei seiner Folgeunterkunft an. Bei mehreren Banden-Mitgliedern stellten die Fahnder Drogen, Waffen und Bargeld sicher. Ein Richter schickte den Afghanen in den Knast. Doch er ist längst wieder draußen – und weiter geduldet.

In Amirs Bande sind weitere Intensivtäter

Amirs Bande, die sogenannten „315er“, besteht aus mindestens einem weiteren Afghanen (19), der ausreisepflichtig, aber noch da ist. Und einem Syrer (20), der von der Polizei wegen der Menge seiner Straftaten als Intensivtäter geführt wird, aber eine Aufenthaltserlaubnis hat.