Peinliche Party-Absage der Höcke-AfD in Thüringen!
Am Samstag hatte das Landgericht Erfurt nach wochenlangem Gerichts-Krimi um die Wahlparty der AfD Thüringen geurteilt: Der Landesverband von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke (52) darf keinen Pressevertreter aussperren. Zuvor war dutzenden Reportern der Zugang verweigert worden. BILD, „Spiegel“, „Welt“ (gehört wie BILD zu Axel Springer) und „taz“ hatten daraufhin erfolgreich geklagt.
Nach der Schlappe vor Gericht sagt die AfD nun kurzerhand die Veranstaltung einfach ab. Das geht aus einem Schreiben an Medienvertreter hervor, das am Samstag auf X kursierte. Darin heißt es: „Sie hatten (…) um Akkreditierung zur Wahlabendveranstaltung der AfD Thüringen am 1. September 2024 gebeten und diese auch erhalten.“
Und weiter: „Diese Zusage bzw. Bestätigungen über eine Akkreditierung muss hiermit widerrufen werden.“ Die AfD behauptet, ihr sei es ein Anliegen, für das Recht auf Anwesenheit der akkreditierten Medienvertreter zu streiten.
Und dann der Hammer-Satz: „Das einstweilen erfolgreiche gerichtliche Vorgehen einiger Ihrer Kollegen, die ‚in gleichem Umfang wie andere Medienvertreter‘ Zugang verlangten, zwingen uns jedoch zur Absage der Veranstaltung in der bisher geplanten Form“
Heißt im Klartext: Um sich unliebsame Presse vom Leib zu halten, sagt die AfD lieber allen ab!
Die absurde Begründung: Es gebe nicht genügend Platz. „Es käme zwingend zu einem Abbruch/Absage der Veranstaltung wegen Überfüllung. Die Sicherheit sämtlicher Teilnehmer wäre nicht gewährleistet.“
Das Lokal würde „bestenfalls 200 Personen“ fassen. Zu den 150 Gästen müssten dann auch noch über 150 Medienvertreter zugelassen werden. Angeblich zu viel.
Dabei hatte gerade das Gericht festgestellt: Das Lokal mit 600 Quadratmetern Grundfläche bietet genügend Platz für alle Journalisten. Der Richter wörtlich: „Ich kenne den Hopfenberg. Da geht schon was.“ Das italienische Restaurant gegenüber vom Landtag biete u.a. mehrere Außenflächen und sei insgesamt eher weitläufig.