Na endlich! Arbeitsminister Hubertus Heil (51, SPD) hat am Freitag den anderen Ministerien ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das Stütze-Empfänger schneller in Arbeit bringen soll.
Bereits am nächsten Mittwoch will die Regierung den Verschärfungen im Kabinett zustimmen. Dann sollen die Gesetzesänderungen zügig von den Ampel-Fraktionen im Bundestag beschlossen werden.
Ab Januar sollen diese strengeren Regeln gelten:
▶︎ Bürgergeld-Empfänger müssen Jobs mit bis zu drei Stunden Pendelzeit pro Tag annehmen. Wenn sie unter sechs Stunden arbeiten, sind 2,5 Stunden Hin- und Rückfahrt zumutbar. Ausnahme bei Leuten, die Angehörige pflegen oder kleine Kinder betreuen.
▶︎ Rückkehr zu Hartz-IV-Sanktionen. Wer einen zumutbaren Job ablehnt, dem wird die Stütze drei Monate lang um 30 Prozent gekürzt. Wer einen Termin beim Jobcenter verpennt, hat einen Monat lang 30 Prozent weniger. Die Soft-Sanktion von 10 Prozent Kürzung wird gestrichen, jetzt soll gleich beim ersten Verstoß eine spürbare Strafe verhängt werden.
▶︎ Endlich gibt es auch bei Schwarzarbeit weniger Stütze. Wer dabei erwischt wurde, wie er heimlich gearbeitet hat, dem wird zusätzlich zur Strafe wegen Sozialbetrug das Bürgergeld gekürzt – für drei Monate um 30 Prozent.
▶︎ Auch beim Vermögen geht es zurück zu den alten Regeln: Stütze-Empfänger dürfen nur noch sechs Monate lang, nicht mehr ein Jahr lang, ihr angespartes Vermögen behalten. Danach gilt: Alles über 40 000 Euro muss man verbrauchen, bevor es Bürgergeld-Leistungen gibt.
Neue Motivationsprämie
Neu ist eine Motivationsprämie für Bürgergeld-Empfänger: Wer im neuen Job ein Jahr durchhält, kriegt 1000 Euro Prämie vom Staat. Allerdings: Ein Minijob reicht dafür nicht. Für den Bonus muss man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, mit der man es komplett aus dem Bürgergeld schafft. So soll das Risiko einer schnellen Rückkehr ins Bürgergeld verringert werden.
Das Maßnahmenpaket des Arbeitsministers ist Teil der Wachstumsinitiative. Neben mehr Strenge gibt es auch Erleichterungen, damit Arbeitgeber angesichts der vielen offenen Stellen schneller Jobs besetzen können.
Integrationspraktikum für Flüchtlinge
▶︎ Ab dem 1. September 2025 gibt es ein Integrationspraktikum. Das soll vor allem Flüchtlinge in Arbeit bringen. Sie können vier bis zwölf Wochen (in Ausnahmefällen bis zu 16 Wochen) ein kostenloses Praktikum im Betrieb absolvieren. So sollen Hemmungen bei Arbeitgebern abgebaut werden, Geflüchteten einen Job anzubieten.
▶︎ Wer seinen Job noch hat, aber von einer Kündigung bedroht ist (wegen Umstrukturierung/Wirtschaftskrise), der soll ab Juli 2025 für vier Wochen bei einem anderen Arbeitgeber zur Probe arbeiten können. So sollen fließende Jobwechsel gefördert und Arbeitslosigkeit vermieden werden.
▶︎ Auch als Leiharbeiter soll man künftig nach Deutschland zuwandern können. Bedingung: gleicher Lohn wie die Festangestellten in der Firma und ein Arbeitsvertrag über mindestens zwölf Monate.