FDP-Chef Christian Lindner (46) wurde am Donnerstag bei einem Wahlkampftermin in Greifswald von der Linken-Lokalpolitikerin Christiane Kiesow mit einer Rasierschaumtorte beworfen. Aber: Wieso konnte es überhaupt zu so einer Attacke kommen?

Immerhin gehört Lindner als FDP-Chef – und bis zum Ampel-Aus als amtierender Bundesfinanzminister – zu den besonders geschützten Personen in Deutschland. Zuständig dafür ist das Bundeskriminalamt (BKA). Er „wurde während seines Wahlkampfauftrittes in Greifswald durch Kräfte des BKA begleitet“, bestätigt die Behörde auf BILD-Anfrage.

BKA: Kontakt war „üblich und gewollt“

Allerdings – und das dürfte die Schwierigkeit der Aufgabe darstellen: „Für die Gewährleistung des Personenschutzauftrages gilt nicht, dass sich grundsätzlich niemand der Schutzperson nähern darf“, erklärt ein Sprecher des BKA. Vielmehr komme es immer auf die konkreten Umstände und die jeweilige Situation an.

Gerade für Wahlkampfveranstaltungen wie in Greifswald am Donnerstag sei „es üblich und gewollt, dass die wahlkämpfenden Personen in engeren Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kommen“.

„Aus Liebe zur Freiheit“

Im konkreten Fall stand Christian Lindner während des Angriffes mitten im Publikum. Der Ex-Finanzminister hatte in einem kleinen Saal vor mehreren Menschen gesprochen. Ohne Vorwarnung warf ihm die lokale Linken-Politikerin Christiane Kiesow eine Rasierschaumtorte ins Gesicht. Lindner schmierte ihr einen Teil des Schaumes zurück in die Haare. Auf der Torte stand „Aus Liebe zur Freiheit“.

Dennoch stellen sich einige Fragen: Wie konnte die Dame überhaupt mit der Schaumtorte zur Veranstaltung gelangen? Gab es nicht genug (Einlass-)Kontrollen bei der Veranstaltung? Zudem kündigte die Jugendorganisation der Linken in Mecklenburg-Vorpommern im Internet im Vorfeld einen „lautstarken Empfang“ an. Wurde das nicht ernst genug genommen?

Dazu der Sprecher des Bundeskriminalamtes zu BILD: „Bestandteil unserer professionellen Aufgabenwahrnehmung ist, Einsätze wie diesen umfassend nachzubereiten. Dazu gehört in diesem Fall auch, den Weg der Schaumtorte in den Veranstaltungssaal nachzuvollziehen.“ Weitere Informationen erteilt das BKA „zu konkreten Maßnahmen aus einsatztaktischen Gründen“ nicht.