Das Katz-und-Maus-Spiel mit den Behörden ist vorbei – vorerst! Der Afghane (29), der aus dem Kirchen-Asyl in Hamburg heraus abgeschoben worden war und zwei Wochen später wieder in der Hansestadt auftauchte, ist ein zweites Mal abgeschoben worden. Das teilt der rot-grüne Senat auf eine Kleine Anfrage der AfD mit.

Die Rückführung aus dem Kirchen-Asyl war die Erste ihrer Art in Hamburg. Nach der Aktion Ende September hatte es Kritik von Flüchtlings-Initiativen und der Linken gegeben. Und das, obwohl der Flüchtling nicht in sein Heimatland Afghanistan abgeschoben wurde, sondern nach dem sogenannten Dublin-Verfahren lediglich in das Land, in dem er seinen ersten Asyl-Antrag gestellt hat – Schweden!

Dort hatte er neun Jahre bei Angehörigen gelebt, ehe er den Antrag stellte. Als der abgelehnt wurde, versuchte er es in Deutschland. Nach der Ablehnung flüchtete er in eine katholische Pfarrei im Bezirk Bergedorf, wo ihm Kirchen-Asyl gewährt wurde.

So oft gewähren Gemeinden Kirchen-Asyl in Hamburg

Die Aufnahme in einer Gemeinde soll auf individuelle Härten aufmerksam machen, häufig die Bedrohung von Leib und Leben im vorgesehenen Ziel-Land. Oder Krankheiten, die dort nicht behandelt werden können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte diese Sichtweise der Gemeinde ab, hielt die Abschiebung nach Schweden für zumutbar.

In 2023 und 2024 bekamen bisher 199 ausreisepflichtige Flüchtlinge Kirchen-Asyl in Hamburg. 2023 scheiterte die Abschiebung von 56 und im bisherigen Jahr 2024 von 65 Personen.

Hamburgs Innensenator Andy Grote (56, SPD) sieht die Entwicklung beim Kirchen-Asyl kritisch: „Wir brauchen hier eine neue Verständigung, weil die Kirche nicht über dem Recht steht“, sagte er vergangene Woche nach der Innenministerkonferenz. Die Kosten für den Steuerzahler für die Inhaftierung vor der zweiten Abschiebung: 22.497,30 Euro.

AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann (66): „Rund 200 Fälle von Kirchenasyl sind ein deutliches Warnsignal. Die hohe Zahl der gescheiterten Abschiebungen ist symptomatisch für das Asylversagen unter Rot-Grün. Das Kirchen-Asyl darf kein Schlupfloch sein, um die Durchsetzung rechtsstaatlicher Entscheidungen zu umgehen.“