Rund zwei Wochen nach der Flucht von Syrien-Diktator Baschar al-Assad und seiner Familie nach Moskau hat seine Frau Asma offenbar schon keine Lust mehr auf ihr erzwungenes Asyl.

Wie türkische und arabische Medien am Sonntagabend berichteten, soll Asma al-Assad nach 24 Ehejahren die Scheidung eingereicht haben. Demnach sei sie mit ihrem neuen Leben bei Schutzpatron und Kreml-Machthaber Wladimir Putin (72) unglücklich und wolle ein neues Leben in London beginnen.

Klare Abfuhr aus London für Asma al-Assad

Das Problem: Frau Assad hat zwar – neben der syrischen – auch die britische Staatsbürgerschaft, die Briten haben aber wenig Interesse daran, dass die in London geborene Frau des Syrien-Schlächters zurück nach Großbritannien kommt.

▶︎ Außenminister David Lammy (52) sagte nach dem Fall von Damaskus: „Ich habe in den letzten Tagen gehört, dass Asma Assad möglicherweise jemand mit britischer Staatsbürgerschaft ist, der versuchen könnte, in unser Land zu kommen, und ich möchte betonen, dass sie eine sanktionierte Person ist und hier im Vereinigten Königreich nicht willkommen ist.“

Da Asma zwei Staatsbürgerschaften besitzt, könnte ihr die britische sogar aberkannt werden.

Briten-Premier Keir Starmer (62) sagte allerdings kurz nach dem Sturz des Assad-Regimes, es sei noch zu früh, um zu sagen, ob die Regierung Asma ihre britische Staatsbürgerschaft entziehen werde. „Wir sind noch viel zu früh dran, um Entscheidungen zu treffen“, sagte Starmer.

Erst vor gut zwei Wochen war Syriens Tyrann Assad mit seiner Familie nach Moskau geflüchtet, nachdem islamistische Rebellen die Hauptstadt Damaskus und seinen Palast erreicht hatten.

Der ehemalige Syrien-Diktator lebt unter strengen Auflagen in seinem russischen Asyl. Berichten zufolge darf er Moskau nicht verlassen und sich auch nicht politisch betätigen. Außerdem sollen die russischen Behörden sein Vermögen eingefroren haben. Dazu zählen angeblich 270 Kilogramm Gold, zwei Milliarden Dollar und 18 Wohnungen in Moskau.

Kreml-Sprecher Dmitri Peskow (57) widersprach den Meldungen am Montag und erklärte, Assad werde weder festgehalten, noch sei sein Vermögen eingefroren worden.

Den Berichten aus arabischen Quellen zufolge wandte sich Asma al-Assad nach dem Zwangs-Umzug an ein russisches Gericht und beantragte nun eine Sondergenehmigung zur Ausreise aus Moskau. Aktuell wird ihr Antrag offenbar von russischen Behörden geprüft.